Frage an Melanie Petri von Elisabeth B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Petri,
würden Sie sich im VG-Rat Asbach und im Kreistag Neuwied für den Beschluss einer Katzenschutzverordnung aussprechen und entsprechend abstimmen?
Wenn ja, könnten Sie bitte erläutern, weshalb das aus Ihrer Sicht sinnvoll wäre?
MfG
E. B.
Als Mitglied im Arbeitskreis Tierschutz der Grünen im Kreis Neuwied, der Katzenhilfe Westerwald und Unterstützerin der IG Pro Katzenschutzverordnung ( http://www.katzenschutzverordnung.katzenhilfe-westerwald.de ) setze ich mich für eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht im Kreis Neuwied ein.
Eine Katzenschutzverordnung beinhaltet die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen oder Hauskatzen mit Freigang inkl. Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht und eine einheitliche Regelung zur Haltung von Katzen. So eine Verordnung existiert in Deutschland nicht für Katzen (für Hunde schon) und muss von Bundesebene her kommen. Warum brauchen wir eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht?
Die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen ist längst zu einem Problem geworden, das weder Städte und Gemeinden noch Tierschutzvereine in den Griff bekommen. Im Jahr 2014 wurden alleine im Kreis Neuwied über 1.300 Katzen von Tierschutzvereinen aufgenommen, tierärztlich behandelt und kastriert. Für diese Versorgung mussten die Vereine rund 130.000 Euro aufbringen. Viele von ihnen bangen jedes Jahr erneut um ihre finanzielle Existenz. Die große Vermehrungsfreudigkeit von Katzen ist der Grund, warum jedes Jahr unzählige Muttertiere und Welpen ausgesetzt werden, auf sich alleine gestellt krank und hungernd um ihr Überleben kämpfen. Dieses Elend kann nur eingedämmt werden, wenn Katzenbesitzer verpflichtet werden, ihre frei laufenden Tiere kastrieren und kennzeichnen zu lassen.
Die Kennzeichnung und Registrierung sollte eigentlich für jeden Katzenhalter eine Selbstverständlichkeit sein, um sein Tier zu sichern. Die Kennzeichnung mittels Transponderchip ist unverwechselbar und dauerhaft, innerhalb von Sekunden ist der Chip vom Tierarzt, Tierschutzverein oder sogar Fundbüro ausgelesen und kann in den offiziellen kostenlosen Datenbanken z.B. von Tasso e.V. oder dem Deutschen Haustierregister eingegeben werden. Der Datenschutz ist gesichert, denn je nach Vereinbarung mit dem Halter bekommt dieser die Fundmeldung von der Registrierungsstelle gemeldet oder der Halter ht zugestimmt, das seine Daten an einen Tierschutzverein oder Tierheim herausgegeben werden dürfen. Somit steht einer schnellen Rückvermittlung nichts mehr im Wege, ein Aufenthalt im Tierheim kann mitunter vermieden werden, das spart Zeit, Geld und Kapazitäten.
Besonders vor Augen führen sollte man sich, das eine Katze problemlos 10-20 km am Tag zurück legen kann oder unbemerkt in einem Auto mitreisen kann. Wird sie aber ungekennzeichnet erst Kilometer entfernt von zu Hausse aufgegriffen, liegt die Rückvermittlungsquote bei unter einem Prozent. Irgendwoher müssen die vielen zutraulichen Fundkatzen ja kommen, und irgendwohin müssen die vielen spurlos verschwundenen Katzen ja gekommen sein.