Melanie Leonhard
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Frage von Wolf M. •

Frage an Melanie Leonhard von Wolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Leonhard,

Das gegenwärtige HH-Wahlrecht ist ein personalisiertes Verhältniswahlrecht, d.h. als Wähler kann ich aus den 397 Listenkandidaten und aus ca. 25 bis 50 Wahlkreiskandidaten(je nach WK-Größe) mindestens einen oder bis zu zehn verschiedene Kandidierende ankreuzen. Kein Wähler in HH hat über diese ca. 450 Kandidierenden die objektiven Informationen, um eine begründbare Wahlentscheidung treffen zu können.

Ist es nicht besser, dass das Wahlrecht eine Mischung aus Listen- und Personalwahl wird, d.h. die Landeslisten bleiben echte (Partei-)Listen – ohne personale Auswahl – und die Wahlkreislisten bleiben echte Personallisten, weil man eigentlich nur im Wahlkreis die Chance hat, die Kandidierenden ausreichend kennen zu können?

Melanie Leonhard
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Hamburger Wahlrecht, das auf ein Volksbegehren aus dem Jahr 2009 zurückgeht, angestossen durch die Initiative "Mehr Demokratie e.V". Ziel dieses neuen Wahlrechtes, durch das nun von den 121 Sitzen, 71 über Mehrmandatswahlkreise und 50 über die Landeslisten der Parteien vergeben werden, soll sein, dass die Wählerinnen und Wähler mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Parlamentes haben. Ebenso wie Sie, haben mich in der Vergagangenheit immer wieder Bürgerinnen und Bürger angesprochen, die insbesondere die Möglichkeit, Personen auf den Landeslisten auszuwählen, unnötig bzw. teilweise sogar irritierend finden.

Gleichzeitig gibt es die Beobachtung, dass dieses Wahlrecht insbesondere ressourcenreiche - sei es finanziell oder durch persönliche Netzwerke oder die Möglichkeit sich Vollzeit ihrem Wahlkampf zu widmen - Kandidatinnen und Kandidaten begünstigt. Diese haben oftmals die Mittel sich hamburgweit auch außerhalb ihres Wohn- und Lebensumfeldes bekannt zu machen. Dieses Phänomen steht in einem gewissen Widerspruch zu der Hamburger Konsturktion des Teilzeitparlaments, das auch berufstätigen Menschen die Beteiligung an der parlamentarischen Arbeit ermöglichen soll.

Die von Ihnen geschilderte Verunsicherung vieler Wählerinnen und Wähler sowie die von mir geschilderten Widersprüche zwischen Teilzeitparlament und Anforderungen dieses Wahlrechtes haben zu einer neuen Debatte darüber geführt, ob es zum Beispiel im Bezug auf die Landeslistenauswahl Überarbeitungesbedarf gibt. Diesem Thema will sich die SPD in der kommenden Legislaturperiode widmen.

mit freundlichen Grüßen
Melanie Leonhard