Frage an Melanie Leonhard von Florian B. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Frau Dr. Leonhard,
in Zeiten zunehmender Verarmung und Verelendung von Familien und ihrer Kinder, möchte ich Sie fragen, was Ihre Partei die SPD bewogen hat, eine Initiative zur Einschränkung bzw. Abschaffung des Bundesrechtsanspruchs auf Hilfen zur Erziehung zu starten.
In den Presseveröffentlichungen findet sich hier lediglich der Verweis auf mutmaßlich gestiegene Kosten in diesem Sektor.
Meinem Verständnis nach müssen sich die Ausgabe des Staates die durch einen Rechtsanspruch entstehen nach den Aufgaben richten. Sie versuchen nun durch die Abschaffung des Rechtsanspruches den Bedarf an Hilfen zu Erziehung abzuschaffen.
Lediglich mit der Abschaffung des Rechtsanspruches auf diese wichtige staatliche Hilfe werden Sie jedoch aus meiner Sicht den Bedarf für diese Hilfen, den es in unserer Gesellschaft gibt nicht abschaffen können. Die fachlich umstrittene Umsteuerung in niederigschwellige SHA - Angebote wird dem vorhandenen Bedarf aus meiner Sicht nicht gerecht.
Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen, über die Gründe die Sie zu diesem Gesetzesvorhaben motiviert haben, sehr freuen. Ich würde mich über eine Darlegung von fachlichen Gründen freuen, da die fiskalische Seite in der Öffentlichkeit ausreichend gewürdigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Bode
Sehr geehrter Herr Bode,
er Vorwurf die SPD wolle den Rechtsanspruch für Hilfen zur Erziehung einfach abschaffen ist nicht zutreffend und spiegelt auch nicht den Stand der Diskussionen zu dieser Thematik in der SPD-Hamburg und der Bürgerschaftsfratkion wider.
Es geht bei der aktuellen Diskussion einzig und allein darum, das System für die hilfebedürftigen Kinder und Eltern effizienter und besser zu machen. Damit jedes Kind und jede Familie, die Hilfe bekommen kann, die gebraucht wird.
Im vergangenen Jahr ist der Haushaltsansatz für die Hilfen zur Erziehung durch den schwarz-grünen Senat drastisch reduziert worden.
Erst jetzt, mit dem Haushaltsentwurf der SPD für 2011/2012, gibt es erhöhte und damit realistische Veranschlagungen. Die Ansätze für "Betriebsausgaben für einzelfallfinanzierte Hilfen nach dem SGB VIII" sind für 2011 und 2012 jeweils um gut 60 Mio. Euro erhöht worden. Der CDU/GAL-Vorgängersenat hatte wiederholt Steuerung angekündigt und die Haushaltsansätze drastisch gesenkt, musste dann aber jährlich mit hohen Nachforderungen an die Bürgerschaft herangetreten - zuletzt in Rekordhöhe von 52,5 Mio. Euro (vgl. Drs. 19/6497).
Es geht uns also darum, die Hilfen zur Erziehung so zu leisten, dass sie bei den Familien ankommen und die Lebens- und Bildungschancen der Kinder wirklich verbessern. Zudem gelte es, vorhandene Angebote vor Ort auch zu nutzen. Und wirksame und erfolgreiche Angebote, die Eltern und Kindern in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld gemacht werden zu stärken und auszubauen. Eine Lehre aus der Vergangenheit ist beispielsweise, dass so genannte Einzelfallhilfen, nicht immer dazu beigtragen haben, die Isolation von Familien mit einem Hilfebedarf so zu durchbrechen, dass sie Zugagang zu weiterführenden Angeboten in ihrem Stadteil bekommen. Dies ist aber von großer Bedeutung um Eltern langfristig in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken.
Ich spreche mich zudem für eine ergebnisoffene konstruktive Diskussion hinsichtlich einer zielgenaueren Steuerung der Mittelvergabe aus. Diese muss auch auf Landes- und Bundesebene geführt werden. Wir müssen alles daran setzen, die vorhandenen Angebote im Sinne der betroffenen Familien noch besser einzusetzen, zu verzahnen und gegebenenfalls neu auszurichten. Die Systeme Kita und Schule spielten dabei eine wichtige aber nicht die einzige Rolle.
mit freundlichen Grüßen
Melanie Leonhard