Meike Jensen
SPD
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Frage von Eckbert S. •

Frage an Meike Jensen von Eckbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegt ein Regierungsmitglied der Bindung an das Neutralitätsgebot, wenn es im politischen Wettbewerb Möglichkeiten nutzt, die ihm aufgrund seines Regierungsamtes zur Verfügung stehen, während sie den politischen Wettbewerbern verschlossen sind. Dies ist insbesondere gegeben, wenn eine Äußerung unter Rückgriff auf die einem Regierungsmitglied zur Verfügung stehenden Ressourcen erfolgt oder eine erkennbare Bezugnahme auf das Regierungsamt vorliegt. Sinngemäß gilt das auch für Parteien.

Die SPD wirbt mit Daten der Stadt Hamburg auf ihrer Seite und nutz damit Ressourcen der Stadt zu Werbezwecken, wie von Dir gepostet,
http://www.spd-hamburg.de/buergerschaftswahl/karte/
Wenn man genauer hinsieht kann man feststellen, dass dies Information der Stadt Hamburg sind und nicht originär der SPD. Es sind auch Leistungen der Stadt (also für alle, von allen) die dargestellt werden.

Welches ist Deine Haltung zu diesem Mißbrauch zu Lasten der politischen Wettbewerber? Ist das lauter?

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sachse, lieber Eckbert,

bei den auf der erwähnten Karte dargestellten Fakten handelt es um öffentlich zugängliche Daten. Sie entstammen der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 12. März 2014 (beantwortet vom Senat am 08. April 2014), die Du und alle Bürgerinnen und Bürger wie folgt öffentlich einsehen kannst: Klicke auf der Internetseite der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft unter https://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/ auf den Reiter "Dokumentennummer". Gib dort die Dokumentennummer der Drucksache ein. Sie lautet 11135. Es wird Dir dann die Große Anfrage der SPD-Fraktion samt Antwort des Senats als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Von einer Verletzung des Neutralitätsgebots kann daher keine Rede sein. Es sind veröffentlichte Informationen der Stadt und der Bürgerschaft. Jede und jeder kann sie nutzen, das gilt auch für die politischen Wettbewerber. Die SPD nutzt hier öffentlich zugängliche Daten und bereitet sie benutzerfreundlich auf, um den Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu machen, was der Senat in den letzten vier Jahren in Hamburg investiert oder zur Investition angewiesen hat. Auf der Karte wird nicht behauptet, dass es sich dabei um Ausgaben der SPD handelt. Es handelt sich um die öffentlichen Investitionsausgaben der von der SPD regierten Stadt. Wir haben die Karte deshalb erstellt, weil sie illustriert, dass das Wahlversprechen der SPD von 2011 – den Investitionsstau abzubauen, eingehalten wurde. Die jährlichen Ausgaben für die Sanierung von Straßen und Brücken wurden z.B. ganz erheblich aufgestockt. Die Nachprüfbarkeit von Wahlversprechen mit Hilfe von öffentlich zugänglichen Daten ist kein Missbrauch, sondern ein Beitrag zu mehr Transparenz und gegen Politikverdrossenheit.

Beste Grüße
Meike Jensen