Frage an Mechthild Rawert von Bernd B. bezüglich Gesundheit
Welche Zukunftsaussichten hat die med.Rehabilitation auf längerrer Sicht in unserem Land ? Sollte diese nur noch durch Private oder auch wie bisher durch öffendliche Träger durchgeführt werden ? Wenn weiterhin ein öffentlicher Träger verantwortlich sein soll auf welcher Ebene Land oder Bund sollte die Verantwortung liegen ? Ist es sinnvoll die med.Rehabilitaion von der Sozialversicherung abzukoppeln und zur Krankenversicherrung über gehen zu lassen ?
Sehr geehrter Herr Binnefeld,
vielen Dank für Ihre Fragen zur Zukunft der medizinischen Rehabilitation, die Sie ja schon an weitere Kolleginnen und Kollegen gestellt haben.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird auch in Zukunft, ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung und die Pflegeversicherung, wichtige Aufgaben vor allem im Bereich der medizinischen Rehabilitation übernehmen.
Ich bin stolz darauf, dass es dem SPD-geführten Gesundheitsministerium mit Ulla Schmidt an der Spitze gelungen ist, mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) die Rehabilitationsmaßnahmen für Patientinnen und Patienten auszubauen. So sind alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation - einschließlich der geriatrischen Rehabilitation - seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Damit wurden die Teilhaberechte vieler Menschen ausgebaut.
Die Ansprüche der Versicherten wurden gestärkt und Krankenkassen können Pflichtleistungen nicht nach Gutdünken oder nach Ermessen ablehnen. Die notwendigen Mittel werden den Kassen durch den neu justierten Risikostrukturausgleich zufließen.
Ob stationäre Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation in privater oder öffentlich-rechtlicher Trägerschaft zu betreiben sind, lässt sich nach meiner Überzeugung nicht allgemeinverbindlich beantworten.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihre Mechthild Rawert