Frage an Mechthild Rawert von Robert B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Aussage:
Da unser Grundgesetz für alle Deutsche gilt, darf es nicht einfach von einer Zwei-Drittel Mehrheit im Bundestag geändert werden, für jede Änderung im Grundgesetz sollte das Volk per Referendum also Volksentscheid befragt werden und zwar ohne Wahlcomputer, damit die Gewaltenteilung auch hier eine vernünftige Anwendung findet und Demokratie insgesamt auch in der heutigen Zeit endlich wieder einmal gestärkt wird.
Wie sehen Sie das ?
Sehr geehrter Herr Bublitz,
die SPD-Bundestagsfraktion hatte 1993, im Anschluss an die Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission, einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem ein Volksentscheid auf Bundesebene ermöglicht werden sollte. Einen weiteren Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid haben wir im Jahr 2002 zusammen mit dem Koalitionspartner eingebracht. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, bedurfte es aber einer Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat. Im Jahr 2004 haben wir diesbezüglich erneut aktive Anstrengungen unternommen, um die CDU/CSU-Fraktion umzustimmen. Die SPD hat das Vorhaben trotzdem weiter verfolgt. So stand im Wahlmanifest der SPD zur Bundestagswahl 2005: „Wir brauchen mehr direkte Demokratie und damit den Volksentscheid.“ Im Koalitionsvertrag ist jetzt vereinbart: „Die Einführung von Elementen der direkten Demokratie werden wir prüfen.“ Eine Zustimmung zu einem solchen Vorhaben auf Bundesebene ist weder damals noch heute in Sicht.
Ich will aber auch keineswegs verhehlen, dass ich trotz großer Sympathien für mehr direkte Demokratie Prinzipien der parlamentarischen Demokratie gewahrt haben möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Rawert