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Mechthild Rawert
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Frage von Michael P. •

Frage an Mechthild Rawert von Michael P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Betrifft Frage vom 17.01.2008 (siehe unten) - eine Antwort würde mich auch sehr interessieren!!!

Bitte, teilen Sie uns mit,

wo steht rechtsverbindlich geschrieben, daß der Flughafen Tempelhof für einen regulären Flugbetrieb nicht offengehalten werden darf, wenn der neue Flughafen "BBI" in Betrieb ist.

Wir möchten das nachlesen, weil uns die unterschiedlichsten Aussagen von eigentlich kompetenten Stellen in unserer Meinungsbildung zu diesem Themen völlig verunsichert haben.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Paul,

der gemeinsame Entwicklungsplan der Länder Berlin und Brandenburg sagt eindeutig aus, dass die Flughäfen Tegel und Tempelhof mit der Inbetriebnahme des BBI schließen müssen. Eine weitere Nutzung von Tegel und Tempelhof als Landeplatz ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Rücknahme der Betriebsgenehmigung für Tempelhof und die damit verbundene Schließung zum 31. Oktober 2008 ist rechtmäßig und unanfechtbar. So hat das Bundesverwaltungsgericht im am 29. November 2007 entschieden.

Eine Offenhaltung von Tegel und Tempelhof würde BBI gefährden. Das Planfeststellungsverfahren wäre hinfällig und das Land Brandenburg würde gerichtlich dagegen vorgehen, wenn Berlin sich nicht an die gemeinsame Planung hält. Den Konsensbeschluss unterzeichneten 1996 der ehemalige Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann (CDU), der damalige Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) sowie der ehemalige Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Manfred Stolpe (SPD).

Mechthild Rawert