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Mechthild Rawert
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Frage von Maximilian G. •

Frage an Mechthild Rawert von Maximilian G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Rawert

Warum sollen Softairwaffen, die eine Geschossenergie von unter 0,5 Joule haben verboten werden und nicht das Waffengesetz von 0,08 Joule auf 0,5 Joule angehoben werden, da wenn dies nicht der Fall sein sollte würden tausende von Jugendliche kriminalisiert und teilweise Geschäfte ihre einzige Einahmequelle verlieren.
Softairwaffen wurden seit drei Jahren durch den BKA Bescheid aus dem Jahre 2004 an Kinder über 14 Jahren vertrieben so, dass wirklich in sehr vielen Kinderzimmern Softairwaffen stehen.
Dass das führen von Softairwaffen bzw. Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ein Risko ist, ist mir bewusst darum stehe ich auch voll und ganz hinter einem Verbot für die Führungen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit.

Darum frage ich Sie Frau Rawert was ihre Meinung zur kriminalisierung von Haushalten und vorallem Jugendlichen in Deutschland ist und warum man das Waffengesetz nicht auf 0,5 Joule anheben kann?

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Griebel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Griebel,

vielen Dank für Ihre Frage zum Waffengesetz.

Am 18. Januar hat der Bundestag in 1. Lesung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drs. 16/7717) beraten und an den Innenausschuss überwiesen. Wir stehen also erst am Anfang der parlamentarischen Beratungen.

Zur Information: Die Bundesregierung will das Mitführen sogenannter Anscheinwaffen unter Strafe stellen. Als Anscheinswaffen sollen laut Gesetz Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns gelten. Da jedoch nur das Führen dieser Anscheinswaffen verboten wird, bleiben sowohl der Erwerb als auch der Transport der erworbenen Waffe in einem Behältnis nach Hause erlaubt. Verboten werden sollen außerdem Distanz-Elektroimpulsgeräte, die unter der Bezeichnung „Air Teaser“ bekannt sind und gemäß der Gesetzesbegründung ein „spezifisches Gefährdungs- und Missbrauchspotential“ hätten.

Der Regierungsentwurf wird seitens des Bundesrates bereits dahingehend kritisiert, dass der Begriff für Anscheinswaffen auf Anscheins-Kriegswaffen und Pumpguns eingeschränkt ist. Der Bundesrat möchte, dass jede Anscheinswaffe, die mit einer entsprechenden Originalwaffe verwechselt werden könnte, verboten wird. Situationen, in denen die Polizei die täuschend echt wirkenden Nachbildungen mit echten Schusswaffen verwechseln könnte, entstehen eher durch Nachahmungen von erlaubnispflichtigen Kurzwaffen, wie Pistolen und Revolvern. Die Bundesregierung hat erklärt, dass sie den Vorschlag des Bundesrates prüfen wird, verweist aber gleichzeitig auch darauf, dass eine Ausdehnung des Begriffs Anscheinswaffe auf nahezu alle Waffenimitate weit reichende Konsequenzen hätte. So wäre der Handel mit zum Spiel bestimmter Waffenimitate dann praktisch kaum noch möglich.

Meiner Meinung nach geht es bei diesem Gesetzentwurf nicht darum, Menschen egal welchen Alters zu kriminalisieren. Dass die Entgegnung des Bundesrates durchaus Hand und Fuß hat, zeigte ein Bericht in der Berliner Zeitung vom 21.01.2008. Lediglich der Besonnenheit eines Polizisten, der einen Warnschuss in die Luft abgegeben hat, ist es zu verdanken, dass es nicht zu weiteren Vorkommnissen gekommen ist, als jemand beim Festnahmeversuch seine Waffe zückte. Erst anschließend konnte festgestellt werden, dass es sich um eine Anscheinswaffe gehandelt hat.

Für mich sind Anscheinswaffen einfach kein Spielzeug. Wie Sie richtig erkennen, bergen Softair- und Anscheinswaffen auch so schon ein großes Risiko: Das betrifft bereits die Geschossenergie an sich, insbesondere die Augen sind schon bei einer Geschossenergie von weit unter 0,5 Joule erheblich gefährdet.

Ich kann Ihnen versichern, dass die fachliche Debatte sowohl im Innenausschuss als auch in der SPD-Bundestagsfraktion so umfassend sein wird, dass wir zu einem vernünftigen Ergebnis kommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert