Frage an Mechthild Rawert von Axel und Anne B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Rawert,
Bitte, teilen Sie uns mit,
wo steht rechtsverbindlich geschrieben, daß der Flughafen Tempelhof für einen regulären Flugbetrieb nicht offengehalten werden darf, wenn der neue Flughafen "BBI" in Betrieb ist.
Wir möchten das nachlesen, weil uns die unterschiedlichsten Aussagen von eigentlich kompetenten Stellen in unserer Meinungsbildung zu diesem Themen völlig verunsichert haben.
Danke für Ihre freundliche Hilfe und
mit freundlichen Grüßen
Axel und Anne Böttcher
Sehr geehrte Frau Böttcher, sehr geehrter Herr Böttcher,
der gemeinsame Entwicklungsplan der Länder Berlin und Brandenburg sagt eindeutig aus, dass geschlossen werden muss. Die Rücknahme der Betriebsgenehmigung für Tempelhof und die damit verbundene Schließung zum 31. Oktober 2008 ist rechtmäßig und unanfechtbar. So hat es das Bundesverwaltungsgericht bereits am 29. November 2007 entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Rawert