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Mechthild Rawert
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Frage von Andreas S. •

Frage an Mechthild Rawert von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Fr. Rawert,

vielen Dank fuer Ihre ausfuehrliche Antwort.

Onlinedurchsuchung und TKVD sind nicht das gleiche. Da ich vom Fach bin ist mir das bewusst.
Mir stellt sich immer wieder die Frage, warum Entscheidungen, die sehr wohl in verfassungsmaessige Rechte der Buerger eingreifen mit EU-Direktiven entschuldigt werden.

Und, Fr. Rawert, hand aufs Herz, dies alles ist nur der Anfang, es geht weiter...
Nummernschildscanning, Videoueberwachung, Fingerabdruecke in PW und Reisepass etc.
Was fehlt, in meinen Augen, ist jemand der HALT schreit.
Jedes dieser Gesetze landet vor dem Verfassungsgericht, fast jedesmal gibt es eine schallende Ohrfeige fuer den Gesetzgeber...
Deshalb nochmals nachgefragt, warum muss der Staat alles wissen, ueber jeden und wofuer?
Ich erwarte von Abgeordneten Gewissensentscheidungen, wie auch immer, aber keinen Fraktionszwang.
Im uebrigen, habe ich positiv vermerkt, dass Sie gegen die Diaetenerhoehung gestimmt haben, ob als Alibiabgeordneter, kann ich nicht wissen.

mit freundlichen gruessen
Andreas Schroeder

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schröder,

die besagte Richtlinie ist keine vorgeschobene Entschuldigung -- als Mann vom Fach kennen Sie diesen politischen Komplex doch dann sehr genau. Und, Herr Schroeder, Hand aufs Herz, Sie wissen: Wir sind als Regierung und Parlament verpflichtet, Richtlinien umzusetzen.

Artikel 249 des EG-Vertrags besagt sehr klar, wie Mitgliedsstaaten mit Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen oder Stellungnahmen zu verfahren haben:

1. Eine Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.
2. Eine Richtlinie ist für jeden Mitgliedsstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl und die Form der Mittel.
3. Eine Entscheidung ist in allen ihren Teilen für diejenigen verbindlich, die sie bezeichnet.
4. Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich.

Wie eingangs bemerkt, basiert die Vorratsdatenspeicherung auf einer Richtlinie. Von der innerstaatlichen Gestaltungsmöglichkeit haben wir auf massives Drängen der SozialdemokratInnen hin größtmöglichen Gebrauch gemacht. Dieses haben Sie meiner ausführlichen Antwort auf Ihre letzte Frage auch entnehmen können.

Es ist sehr einfach, im Internet Abgeordneten einfach zu unterstellen, Sie würden nicht nach ihrem Gewissen agieren. Abstimmungsentscheidungen -- ob nun dafür, dagegen oder qua Enthaltung -- sind von jeder/jedem Abgeordneten zu verantworten. Dieses gilt auf jeden Fall -- auch für die Fälle, wo ich als Abgeordnete die Mehrheit bzw. überwiegende Mehrheit der Stimmen meiner sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen hinter mir habe. Es zeigt doch, dass wir als sozialdemokratische Fraktion gemeinsame Werte und Grundhaltung vertreten.

Ich denke, es ist nicht Sinn und Zweck dieses Forums, elektronische Zwiegespräche zu führen und möchte Sie an dieser Stelle noch einmal auf meine Bürgersprechstunde hinweisen, die allen Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis offen steht und auch gut angenommen wird. Gerne möchte ich mit Ihnen vis-à-vis diskutieren und würde mich freuen, wenn Sie mit meinem Wahlkreisbüro einen Termin vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert