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Mechthild Rawert
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Frage von Elisabeth P. •

Frage an Mechthild Rawert von Elisabeth P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Rawert,
Ihre Antwort an Herrn Weis bezieht sich leider - wie auch die anderer Abgeordneter - einzig auf die Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI). Ich bitte Sie herzlich, auch andere fachliche Einschätzungen heranzuziehen und sich eine eigene Meinung zu bilden.

Die Einschätzung des FLI ist sehr einseitig, was u. U. mit der Tatsache zu tun hat,dass das Institut massiv von der Entwicklung von Impfstoffen profitiert. Einige Aussagen sind wissenschaftlich stark umstritten. Diese möchte ich im Folgenden aufführen.

- Ein "Reservoir" von subklinischen Erkrankungen an HPAI bei Wildvögeln wurde trotz intensiver weltweiter Untersuchungen nicht gefunden, wie auch die FAO am 3.09.2007 bestätigte. Diese Behauptung Prof. Dr. Mettenleiters ist eine reine Hypothese. Lediglich bei Enten in Intensivhaltung wurde derartiges beobachtet.

- Vielmehr hielt sich das Virus bei Wildvögeln nicht lange, sondern es verschwand nach kurzer Zeit.

- Ornithologen halten eine Übertragung von HPAI von Wild- auf Nutzgeflügel oder für sehr unwahrscheinlich (einstimmige Stellungnahme der DO-G von 07/2007).

- Gerade der von Ihnen angeführte Fall zeigt: Es handelte sich um einen geschlossenen Stall. Wildvögel wurden von der Firma Wichmann sogar vergrämt! Direkt danach fand man HPAI-Tiere im entfernten Schwandorf. Es bestanden ganz offensichtlich Geschäftsbeziehungen. Auch hier handelte es sich um geschlossene Ställe. Wildvögel hatten damit kaum etwas zu tun, denn diese verfolgen ja nicht die Handelsrouten. Sie konnten sich jedoch an Kot auf Feldern anstecken, da das Virus in den betroffenen bayerischen Betrieben ja nachweislich schon länger grassierte.

Ist es wirklich angemessen und verhältnismäßig, Tiere und Bauern so (mit)leiden zu lassen, rein auf Basis einer unbewiesenen Arbeitshypothese des Friedrich-Löffler-Instituts?

Im Ausland geht man nicht so weit wie bei uns!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Petras,

als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung setzen Sie sich mit zahlreichen E-Mails und Argumenten an die Adresse verschiedener Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages für die Freilandhaltung von Geflügel ein. Es freut mich, dass Sie sich so stark für dieses Thema engagieren.

Ebenso wie meine SPD-Kolleginnen und -Kollegen, die als Mitglieder im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz tätig sind, sehe ich das Aufstallungsgebot zum gegenwärtigen Zeitpunkt als Mittel der Wahl.

Wie Sie richtig feststellen, leite ich diese Einschätzung unter anderem aus den Lageberichten und Risikoanalysen des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) ab. Dieses Institut ist das vom Gesetzgeber bestimmte Institut für Tiergesundheit. Es verfolgt keine eigenen finanziellen Interessen und fungiert gemäß dem Tierseuchengesetz und zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut unter anderem als Zulassungsstelle für Impfstoffe und Sera.

Im Hinblick auf die aviäre Influenza, die so genannte „Geflügelpest“, ist darauf hinzuweisen, dass das FLI eigene epidemologische Untersuchungen und ein risikobasiertes Wildvogelmonitoring durchführt. In diesem Jahr wurden bereits 18.000 Tieren untersucht. Im Rahmen des Monitorings weist das FLI weist seit Jahren regelmäßig geringpathogene aviäre Influenzaviren nach. (s. auch http://www.fli.bund.de/ )

Aufgrund seiner hohen, auch international anerkannten wissenschaftlichen Kompetenz und Vernetzung besteht für mich kein Grund, die Informationen des FLI anzuzweifeln.

Sollten andere Wissenschaftler zu anderen Erkenntnissen kommen, muss dies selbstverständlich auch berücksichtigt werden. Allerdings müssen wir als politisch Verantwortliche auf jeden Fall handeln, wenn ein so renommiertes Institut wie das FLI Warnungen und Empfehlungen ausspricht, denn wir sind verpflichtet, potenzielle Gefahren von Nutztieren und Menschen abzuwenden. Dazu dient in diesem Falle auch das Aufstallungsgebot.

An dieser Stelle möchte ich erneut wiederholen, dass die Umsetzung und Überwachung der in der neuen Geflügelpestverordnung gesetzten Standards den Behörden der Länder und Kommunen obliegt, die anhand lokaler Gefährdungsanalysen entscheiden, ob sie ein Aufstallungsgebot anordnen oder von Ausnahmen Gebrauch machen. Dies halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt für ein sinnvolles und effektives administratives Vorgehen, um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Es kann daher nicht die Rede davon sein, dass in Deutschland unter Zuhilfenahme der aktuellen Geflügelpestverordnung die Freilandhaltung abgeschafft werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert