Frage an Mechthild Rawert von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Rawert,
es vergeht kein Tag, an dem der Innenminister nicht fordert, die Verfassung zu aendern. Mal um die sogenannte "Onlinedurchsuchung" fuer PC auf eine rechtliche Grundlage zustellen, mal um die Bundeswehr im Inneren einzusetzen.
Ich muss gestehen, dieser Mann macht mir (und vielen anderen) Angst. Jeder der Orwells 1984 gelesen hat, weiss wohin der Zug faehrt.
Meine Fragen an Sie:
Wie stehen Sie, als Abgeordnete, die einzig ihrem Gewissen verpflichtet ist, zu diesen Aktivitaeten?
Wieviel Wert haben die Buergerrechte fuer Sie?
Welche Massnahemn ergreifen Sie um diesen Mann zu stoppen?
mit freundlichen Gruessen
Andreas Schroeder
(...der noch oeffentlich seinen Namen nennen kann)
Sehr geehrter Herr Schroeder,
Sie haben mich gefragt, wie ich zu den Plänen des Bundesinnenministers zur Online-Durchsuchung und zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren stehe.
Ihre Sorge, um eine Einschränkung der durch das Grundgesetz gesicherten Privatsphäre, die durch eine mögliche Online-Durchsuchung eingeschränkt werden könnte, ist für mich nachvollziehbar. Meines Erachtens, muss die sorgfältige Abwägung zwischen dem Schutz des Individuums vor übermäßiger Datenerfassung durch staatliche Institutionen und der Bekämpfung organisierter Kriminalität vor einer Veränderungsentscheidung jeder Zeit erfolgen. Zu beurteilen ist stets die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel. Auch eine potentielle Bedrohung durch terroristische Organisationen darf nicht zur Aushebelung rechtsstaatlicher Rechte führen.
Eine Online-Durchsuchung, wie von Innenminister Schäuble geplant, lehne ich ab, da hier die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gegeben sind. Diese ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar, da das Recht auf Schutz der Privatsphäre nicht sichergestellt werden kann. Den Nachweis, das diese Ermittlungsmethode verfassungskonform angewendet werden könnte, hat zunächst, vor einer Befassung im Bundestag, das Ministerium für Inneres zu erbringen.
Sie fragen mich des weiteren, wie meine Meinung zu einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist. Bereits heute leistet die Bundeswehr bei schweren Unglücksfällen, Naturkatastrophen und Großveranstaltungen (z.B. Fußball-WM) erhebliche Hilfe und Unterstützung. In diesem Sinne befürworte ich den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.
Eine Übernahme von polizeilichen Aufgaben durch die Bundeswehr, wie von dem Innenminister gewünscht, lehne ich jedoch ab. Dies verstößt gegen Art. 87a des Grundgesetzes. Danach kann die Bundeswehr nur zur Verteidigung eingesetzt werden. Ausnahme sind die oben benannten Beispiele.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Rawert