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Mechthild Rawert
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Frage von Karlheinz B. •

Frage an Mechthild Rawert von Karlheinz B. bezüglich Soziale Sicherung

Erklären Sie mir wie jemand der eine Arbeit von 3 Stunden am Tag hat, davon leben soll und warum der nicht als arbeitslos gilt, weshalb Arbeitslose die während ihrer Arbeitslosigkeit krank geschrieben werden aus der Arbeitslosenstatistik, tagesgenau, herausgerechnet werden, wie sich jemand der 2000€ Brutto, damit sie nicht anfangen zu träumen, Monatsverdienst hat, sich eine kapitalgedeckte Altersversorgung aufbauen soll und von seiner zu erwartenden Rente die 42% seines Nettogehalts das sind ca. 1400€ beträgt, leben soll? Das sind 588€ Rente, das ist nicht mal Grundsicherung. Und davon zahlt er noch Kranken- und Pflegeversicherung. Was gedenken Sie dagegen zu tun?

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gern wie folgt beantworte.

Für die Errechnung der Arbeitslosenquote werden drei Kriterien erhoben, die auch in der Resolution der Internationalen Arbeitsorganisation und in der Europäischen Union als Grundlage genommen werden: sie müssen ohne Arbeit sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Arbeit suchen.

Dementsprechend sind Arbeitslose im Sinne der Statistik Personen, die
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
- eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche oder wie Sie schreiben 3 Stunden am Tag arbeiten, aber wegen des zu geringem Einkommens Arbeitslosengeld II erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt, weil das Kriterium der Beschäftigungslosigkeit nicht erfüllt ist.

Erwerbsfähige Arbeitslose, denen Arbeit nach den Kriterien des § 10 SGB II nicht zumutbar ist, werden wegen mangelnder Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt nicht als arbeitslos gezählt. Darunter fallen insbesondere Leistungsberechtigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder zur Schule gehen. Auch diejenigen, die wegen Krankheit arbeitsunfähig sind, stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und werden deshalb nicht mitgerechnet. Die Agentur für Arbeit veröffentlicht aber auch die Zahlen für die nicht den Kriterien entsprechenden Arbeitslosen. Sie fallen nicht unter den Tisch.

Zu Ihrer Frage nach der Rente:
Wir Sozialdemokrat*innen wollen ein gerechtes und modernes Rentenkonzept mit einem stabilen Rentenniveau von mindestens 48 Prozent, eine gesetzliche Solidarrente für langjährig Beschäftigte und eine verbesserte Altersabsicherung auch für bisher nicht versicherte Selbstständige. Wir wollen die Notbremse ziehen, damit die Rente nicht weiterabsinkt und - wie Sie befürchten- bei 42 Prozent landet. Dafür haben wir den folgenden Plan:

1. Wir stoppen das Sinken des Rentenniveaus
Wir setzen eine gesetzlich festgelegte doppelte Haltelinie bei Beitragssatz und Rentenniveau. In einem ersten Schritt wird das weitere Absinken des Rentenniveaus umgehend gestoppt und bis 2030 mindestens auf dem heutigen Niveau von 48 Prozent stabilisiert. Dazu will die SPD direkt nach der Bundestagswahl ein Gesetz auf den Weg bringen und damit den Menschen im Alter ein Leben in Würde ermöglichen. Wir sichern die verlässliche gesetzliche Rente als Fundament für die Sicherung des Lebensstandards im Alter. Um Überlastungen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen zu vermeiden, soll der paritätisch gezahlte Beitrag nicht über 22 Prozent steigen.

2. Langjährige Arbeit muss sich auszahlen: die Solidarrente
Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, soll im Alter nicht zum Sozialamt müssen. Wir wollen, dass Menschen, die 35 Jahre oder länger Beiträge gezahlt haben und/oder Zeiten für Kindererziehung und Pflege angerechnet bekommen, einen Anspruch auf eine gesetzliche Solidarrente haben, sofern keine ausreichende Anzahl an Entgeltpunkten und kein umfangreiches sonstiges Einkommen im Haushalt vorhanden ist. Mit der Solidarrente wollen wir ein Alterseinkommen für langjährig Beschäftigte gewährleisten, das 10 Prozent über dem durchschnittlichen Grundsicherungsanspruch am Wohnort liegt. Regional unterschiedliche Wohnkosten werden so berücksichtigt.

3. Absicherung nicht versicherter Selbstständiger
Zukünftig werden Selbstständige, die nicht in einem Versorgungswerk abgesichert sind, in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Ziel ist, dass bisher nicht versicherte Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung eine auskömmliche Alterssicherung erreichen. Sie profitieren von allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und beteiligen sich an der solidarischen Rentenversicherung durch eigene Beiträge. Für Neugründungen und Kleinunternehmer*innen wird es Regeln geben, die eine finanzielle Überforderung vermeiden.

Die Einbeziehung der bisher nicht versicherten Selbstständigen ist der erste Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung auszubauen.

4. Erwerbsminderungsrente verbessern
Erwerbsminderung stellt heute ein zentrales Risiko für Altersarmut dar. Für viele Beschäftigte ist es aus gesundheitlichen und körperlichen Gründen nicht möglich, das gesetzliche Rentenalter im Erwerbsleben zu erreichen. Erwerbsminderung beruht nicht auf einer freiwilligen Entscheidung der Betroffenen. Wir brauchen deswegen Verbesserungen, die alle Erwerbsminderungsrentner*innen erreichen und auch diejenigen besser berücksichtigen, die aus gesundheitlichen Gründen auf dem Arbeitsmarkt ohne Chancen sind.

Ich hoffe, ich habe Ihre Frage ausreichend beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert