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Frage von Sascha B. •

Frage an Mechthild Rawert von Sascha B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Rawert,

am 02.10.2015 haben Sie im Europarat für die Gleichberechtigung / Gleichstellung von Vätern und dem Wechselmodell als Standard gestimmt. Die Resolution 2079 wurde somit einstimmig angenommen und verabschiedet

Warum sind bis heute die Empfehlungen der Resolution 2079 in Deutschland noch nicht umgesetzt? Warum hat die SPD dieses Thema noch nicht in ihre Grundsätze und Wahlprogramme mit aufgenommen?

Mit freundlichen Grüßen
S. Brauch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brauch,

vielen Dank für Ihre Frage zur Gleichstellung/Gleichberechtigung der Väter bei der Betreuung von Kindern und zum Wechselmodell in Bezug auf die Resolution 2079 vom 02.10.2015 im Europarat.

Wie Sie möglicherweise bereits wissen, ist diese Resolution nicht bindend für die Mitgliedstaaten der EU, sondern ist leider lediglich als eine Handlungsempfehlung zu verstehen. Bisher möchte die Bundesregierung dieser Empfehlung aber noch nicht nachkommen, da es für sie nicht genügend empirische Nachweise für die tatsächliche Funktionalität des Wechselmodells gibt. Dennoch wird die Diskussion um dieses Modell der Betreuungsregelung für Trennungskinder aufmerksam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz beobachtet. Darum wurde auch die Studie für "Kindeswohl und Umgangsrecht" vom BMFSFJ in Auftrag gegeben.

Letztendlich zählt vor allem das Wohl des jeweiligen Kindes, denn was für das eine Kind gut ist, muss nicht gleichzeitig auch für das andere Kind gut sein. Welche Betreuungsregelung die Beste für das Kindeswohl darstellt, kann die gegenwärtige Forschung leider noch nicht konkret festlegen.

Die Rechte von Vätern wurden in Deutschland in den vergangenen Jahren in mehrfacher Hinsicht verbessert. So zielte das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17.12.2008 u.a. auf eine Beschleunigung von Kindschaftsverfahren und eine bessere Durchsetzung von Umgangsregelungen. Durch das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16. April 2013 kann dem mit der Mutter eines Kindes nicht verheirateten Vater auch ohne Zustimmung der Mutter das alleinige Sorgerecht übertragen werden. Durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 4. Juli 2013 wurde leiblichen, nicht rechtlichen Vätern unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangsrecht mit dem Kind eingeräumt. Mittlerweile stellt die (rechtliche) gemeinsame elterliche Sorge der Eltern in Deutschland das gesetzliche Leitbild dar, und zwar unabhängig davon, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben und ob sie miteinander verheiratet sind oder es nie waren.

Falls Sie mehr Informationen dazu wollen, verweise ich auf die Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ebenfalls interessant könnte für Sie diese Online-Broschüre mit dem Titel "Alleinerziehend - Tipps und Informationen" sein: https://www.bmfsfj.de/blob/93240/4034e215b0afc887c6e0900afbe975f0/allein-erziehend-tipps-infos-broschuere-data.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Rawert