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Mechthild Rawert
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Frage von Stewart H. •

Frage an Mechthild Rawert von Stewart H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Rawert,

wissen Sie, ob das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim
Bundesministerium für Finanz vom 03/2014 im Bundestag diskutiert worden
ist? http://goo.gl/8ODmia (um Zeichen zu sparen, sind alle Links von Google Link Shortener verkürzt)

Ich prognostiziere, Sie werden sagen, dass Rundfunk Ländersache ist und
daher hat der Bund nichts zu sagen, aber die folgende Statistik (Quellen sind unten) zeigen,
dass es sicherlich ein bundesweiter Thema ist:

2013
800.000 bis 2 Mio Nichtzahler
15 Mio Mahnungen, 60.000 Zwangsvollstreckungen monatlich
2 Mio Vorgänge im Rückstau sowie Korruptionsvorwürfe
5000 bis 7000 Klagen bundesweit (mind.)

2014
mehr als 4 Mio Nichtzahler
über 20 Mio Mahnungen verschickt und 900.000 Vollstreckungen erwirkt

Quellen:
http://goo.gl/qs4aBX
http://goo.gl/B3HQNQ
http://goo.gl/KZRTRM

Auch Internet Portalen werden von der Bevölkerung beliebt:

gez-boykott.de
1 Mio Seitenaufrufe pro Monat
http://goo.gl/b9q2SP
38.000 "Likes" auf Facebook (Sie haben knapp 1.000)
https://goo.gl/ZpTETd

Gemeinsam gegen GEZ
93.000 "Likes" auf Facebook
https://goo.gl/O2Qngd

274.000 "Likes" auf dieser Einladung (GEZ) Stoppen Jetzt
https://goo.gl/DB5nLL

Nicht zu vergessen, die zahlreiche Unterschriften auf verschiedenen Petitionen:

545.000
https://goo.gl/I5Jc8x

90.000
http://goo.gl/Wwm0Yb

Plus andere Petitionen auf ländliche Ebene.

Was ist Ihre Meinung zu dieser Thema? Offensichtlich sind viele Menschen dieses Land nicht zufrieden mit den Änderungen den Rundfunkstaatsvertrag vom 2013...Tendenz steigt. Wie weit muss es gehen, bevor der Bund sich mit dem Thema befasst/befassen kann? Schon gibt es mehrere Diskussionen und mögliche Gründe, Klagen beim EuGH einzureichen aber ich finde es schade, dass es nicht erst im Inland in eine reife und neutrale Weise im Bundestag diskutiert werden kann.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Stewart Hill

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hill,

Sie haben Recht mit Ihrer Vermutung, dass ich Ihnen mitteile, dass die Ausgestaltung des Rundfunks in Deutschland Ländersache ist. Die Zuständigkeit ergibt sich aus Art. 30 GG, der festlegt, dass die Ausübung staatlicher Befugnisse die Aufgabenerfüllung Ländersache ist. Die Aufgabe des Öff. Rundfunk ist neben der Sichersicherstellung der Grundversorgung und des Bildungsauftrags auch die Wahrung der politischen und wirtschaftlich unabhängigen Berichterstattung. Der Öff. Rundfunk in Deutschland hat auch kein Alleinstellungsmerkmal. Viele Länder haben einen steuer- oder gebührenfinanzierten Öff. Rundfunk.

Die (alten) Länder haben 1987 erstmals einen Staatsvertrag geschlossen, der auch die Zulassung privater Rundfunksender beinhaltete. Nach der Wiedervereinigung erfolgte der Staatsvertrag aller 16 Bundesländer. Damit wird die bundeseinheitliche Behandlung der "Rundfunkfrage" sichergestellt.

Ich habe die Auseinandersetzungen um die 2013 neu eingeführten Rundfunkbeiträge, die die Rundfunkgebühren abgelöst haben, verfolgt. Auch in meinen Büros gab es Anfragen dazu. Die Umstellung von Gebühren pro Gerät auf einen Beitrag pro Haushalt war offenbar für viele Bürgerinnen und Bürger nicht verständlich.

Hintergrund der Umstellung war ein Rechtsgutachten, dass das Gebührenmodell aufgrund des technischen Fortschritts auf dem Weg in die Verfassungswidrigkeit sei. Zudem gab es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Gebührenpflicht für internetfähige PCs bestätigte, aber dem Gesetzgeber auch auftrug:" Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt für das Abgabenrecht, dass die Gebührenpflichtigen durch ein Gebührengesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden. Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen. Die Rundfunkanstalten können an der Gebührenpflichtigkeit von internetfähigen PC daher auf Dauer nur festhalten, wenn diese sich auch tatsächlich durchsetzen lässt. Insoweit wird der Gesetzgeber die Entwicklung zu beobachten haben."( http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2010&nr=93 ).

In der Folge des Gutachtens und des Urteils wurden dann zahlreiche Finanzierungsmodelle diskutiert und rechtlich beleuchtet. Dabei hat sich die Haushaltsabgabe herauskristallisiert und durchgesetzt.

Nun mag es eine Vielzahl von Menschen geben, die sich der Haushaltsabgabe entziehen möchten. Die einen, weil sie das Programm der Öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kritisieren. Andere, weil sie nur Privatfernsehen sehen. Dritte finden es ungerecht, dass sie für ihre Zweitwohnung den Beitrag entrichten sollen. Weitere, die den Rundfunk aus Steuermitteln finanziert haben wollen und schließlich auch diejenigen, die sich bereits der vorherigen Gebührenentrichtung entzogen haben, da sie dies für sich als Kavalierdelikt eingestuft haben. Doch anders als in ihren Links angegeben weist der Geschäftsbericht des Beitragsservice eine Nichtzahlerquote von lediglich 1,53% aus. (http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/fragen_und_antworten_zum_geschaeftsbericht_2014/index_ger.html)

Aber eine Nichtzahlerquote von 1,53% der bundesdeutschen Haushalte rechtfertigt nicht, dass der Bund in die Befugnisse der Länder eingreift. Seit 2013 hat es diverse Klageversuche gegen den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gegeben. Sofern schon entschieden, sind sie meines Wissens nach alle abgelehnt bzw. nicht zugelassen worden. So dass auch dies kein Grund ist, den Änderungsstaatsvertrag zum Gegenstand im Deutschen Bundestag zu machen.

Zudem sind in den jeweiligen Rundfunkräten der Sendeanstalten auch die VertreterInnen von gesellschaftlichen Gruppen vertreten, die den Querschnitt der Bevölkerung repräsentieren sollen, so dass das Thema "breit" diskutiert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert