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Frage von Lydia S. •

Frage an Mechthild Rawert von Lydia S.

Werden Sie für ein Verbot für Fracking stimmen? Bitte tun Sie das, für unsere Gesundheit, unsere Kinder und Umwelt und gegen die Klimakrise.

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Sehr geehrte Frau Schuth,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage zu meinem Abstimmungsverhalten zu den Gesetzesentwürfen zum Thema Fracking. Ich teile ihre Sorge bezüglich unserer aller Gesundheit, Kinder und Umwelt und freue mich daher sehr über ihre Frage!

Bereits am 7. Mai 2015 hat der Bundestag in 1. Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Regelung des Frackings debattiert: den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804713.pdf ) und den Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804714.pdf ). Geplant war dann eine Abstimmung im Bundestag im Juli 2015, die jedoch verschoben wurde aufgrund erheblicher Bedenken bezüglich demokratischer Verfahren.

Klar ist, dass momentan keine ausreichende Regelung in Deutschland zum Thema Fracking existiert. Von daher ist es notwendig, hier eine gesetzliche Regelung zu beschließen. Unbedingt im Vordergrund steht dabei für mich die Gesundheit aller BürgerInnen und die Intaktheit unserer Umwelt, zu der auch sauberes Trinkwasser gehört. Hier darf es keine Kompromisse geben. Einen Gesetzesentwurf, der dies nicht berücksichtigt, lehne ich ab.

Es muss unterschieden werden zwischen konventionellem Fracking und unkonventionellem Fracking. Ersteres erfolgt in Sandstein, letzteres in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein. Bei letzterem liegen in Deutschland noch keine belastbaren Erkenntnisse hinsichtlich gesundheitlicher Folgen vor.

Der Gesetzentwurf, über den nun nicht abgestimmt wurde, enthielt eine Reihe von Regelungen, die Umweltstandards und Transparenz bei konventionellem Fracking erheblich verbessern sollen. Dazu gehören ein absolutes Verbot für Fracking jeglicher Art in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Einzugsbereichen von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung dienen. Auch beim Thema Lagerstättenwasser soll es starke Verschärfungen geben, und die Beweislastumkehr bei Bergschäden soll auch auf Erdbeben, die durch die Erdgasförderung entstehen können, ausgedehnt werden. Die strengen umweltrechtlichen und gesundheitlichen Standards sollen auch für die wissenschaftlich streng begleiteten Erprobungsmaßnahmen zur Erforschung von Auswirkungen auf Umwelt und Untergrund gelten. Diese Regelungen halte ich für sinnvoll, da sie gesundheitliche und Umwelt-Aspekte zum Maßstab nehmen.

Allerdings sah der Gesetzesentwurf die Bestimmung vor, dass eine ExpertInnenkommission und nicht der Bundestag darüber entscheiden sollte, ob und wo gefrackt wird. Das darf nicht sein! Dadurch könnte Fracking unkontrolliert durch die Hintertür möglich gemacht werden - am Gesetzgeber vorbei. Hier habe ich erhebliche Bedenken, dass diese ExpertInnenkommission bei ihrer Begutachtung Gesundheits- und Umweltstandards nicht zur Priorität macht und der Deutsche Bundestag dies auch nicht überprüfen kann. Eine solche demokratisch nicht legitimierte ExpertInnenkommission, die den Bundestag aushebelt, wird es mit der SPD nicht geben. Da dieser Punkt nicht aus dem Gesetzesentwurf zu streichen war, lehnte die SPD-Bundestagsfraktion vor der parlamentarischen Sommerpause 2015 ein solches "Hauruckverfahren" dezidiert ab und plädierte bei einem solch wichtigen Thema, was Gesundheit, demokratische Verfahren und Umwelt betrifft, für "Gründlichkeit vor Schnelligkeit".

Außer Frage steht aus Umweltgesichtspunkten, dass neben der notwendigen Regelung des Frackings der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter vorangetrieben werden muss.

Mit freundlichen Grüßen,

Mechthild Rawert