Frage an Mechthild Rawert von Ilona S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Mechthild Rawert,
auch an Sie möchte ich meine Frage stellen, die ich soeben an Herrn Klaus-Dieter Gröhler gesandt habe:
Langfristauswirkungen auf unseren Globus von Fracking sind unerforscht.
Dennoch lässt die große Koalititon Fracking über Schlupflöcher zu. Sie brechen Ihr Versprechen an den Wähler, in meinen Augen auch das Eingehen einer großen Koalition, denn die war sicher nicht vom bewußten Bürger gewünscht, eher von den Schwarmdummen, auf die Politik unverständlicherweise zählen kann.
Das fossible Zeitalter ist vorbei, merkt das niemand?? Wirtschaft nutzt nur Wenigen und bietet den Massen Nachteile. Dies ist ein weiteres Beispiel.
Für ein Umdenken hat in der Politik niemand den Mut, doch glauben Sie wirklich, mit einer Stimmenthaltung das Ansehen Ihrer Partei zu verbessern?
Ich empfinde dies als Enttäuschung, die ich Ihnen gegenüber mit dieser E-Mail zum Ausdruck bringen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Scherneck
Sehr geehrte Scherneck,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihren Unmut über das Vorgehen zum Thema Fracking gut verstehen. Sie sprachen über Schlupflöcher, die die Koalition durch den Gesetzesentwurf fördert, und darüber, dass das fossile Zeitalter durch erneuerbare Energien zu beenden ist.
Fest steht: Fracking in Deutschland hat keine gesetzliche Regelung - hier sind alle Schlupflöcher offen, was höchst bedenklich ist! Dies machte es vergangenes Jahr notwendig, gesetzliche Regelungen im Bundestag zu finden. Um den Stand der Dinge etwas nachzuverfolgen, hier ein kurzer Abriss wie die Besprechungen erfolgten: Am 7. Mai 2015 hat der Bundestag in 1. Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Regelung des Frackings debattiert: den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804713.pdf ) und den Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804714.pdf ).
Der Gesetzentwurf enthielt eine Reihe von Regelungen, die solche Gesundheits-, Umweltstandards und Transparenz bei konventionellem Fracking erheblich verbessern sollen. Dazu gehören ein absolutes Verbot für Fracking jeglicher Art in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Einzugsbereichen von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung dienen. Auch beim Thema Lagerstättenwasser soll es starke Verschärfungen geben, und die Beweislastumkehr bei Bergschäden soll auch auf Erdbeben, die durch die Erdgasförderung entstehen können, ausgedehnt werden. Die strengen umweltrechtlichen und gesundheitlichen Standards sollen auch für die wissenschaftlich streng begleiteten Erprobungsmaßnahmen zur Erforschung von Auswirkungen auf Umwelt und Untergrund gelten. Diese Regelungen halte ich für sinnvoll, da sie gesundheitliche und Umwelt-Aspekte zum Maßstab nehmen.
Geplant war dann eine Abstimmung im Bundestag im Juli 2015, die jedoch verschoben wurde. Sie wurde verschoben, da die Union keine Kompromisse bezüglich der von ihr vorgesehenen ExpertInnenkommission machen wollte. Der Gesetzesentwurf sah nämlich die Bestimmung vor, dass eine ExpertInnenkommission und nicht der Bundestag darüber entscheiden sollte, ob und wo gefrackt wird. Das darf nicht sein! Dadurch könnte Fracking unkontrolliert durch die Hintertür möglich gemacht werden, um genau solche von Ihnen beschriebenen Schlupflöcher - ohne Beachtung von Gesundheits- und Umweltstandards - zu nutzen. Und das fernab der Kontrolle durch den Deutschen Bundestag. Eine ExpertInnenkommission, die den Bundestag aushebelt, wird es mit der SPD aber nicht geben. Da dieser Punkt nicht aus dem Gesetzesentwurf zu streichen war, lehnte die SPD-Bundestagsfraktion vor der parlamentarischen Sommerpause 2015 ein solches "Hauruckverfahren" dezidiert ab und plädierte bei einem solch wichtigen Thema, was Gesundheit, demokratische Verfahren und Umwelt betrifft, für "Gründlichkeit vor Schnelligkeit".
Außer Frage steht aus Umweltgesichtspunkten, dass neben der notwendigen Regelung des Frackings der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter vorangetrieben werden muss. Das sprechen Sie zu Recht an.
Mit freundlichen Grüßen,
Mechthild Rawert