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Mechthild Rawert
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Frage von Christiane K. •

Frage an Mechthild Rawert von Christiane K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Rawert,

ich bin eine werdende Hebamme aus Friedenau, die sich ebenso wie ihre Kolleginnen einer ungewissen beruflichen Zukunft gegenüber sieht.

Als Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages und meine Wahlkreis-Abgeordnete hoffe ich von Ihren erfahren zu können, wie die Diskussion um den Berufsstand der Hebammen derzeit im Bundestag geführt wird.

Nachdem am 25.03.2015 eine Anhörung zur Situation der Hebammen in Deutschland stattfand, die – so hat es für mich den Anschein – jedoch ohne jede Folge blieb, frage ich Sie, welche konkreten Gespräche und Maßnahmen geplant sind und wann damit zu rechnen ist, dass diese umgesetzt werden.

Jeden Tag sehen sich Hebammen dazu gezwungen sich aus der Geburtshilfe zurückzuziehen und auch an den Kliniken werden immer mehr Kreißsäle geschlossen. Dies scheint die regierenden Parteien jedoch nicht davon abzuhalten, sich in schier endlosen Diskussionen zu flüchten, ohne dabei die notwendige kurzfristige Hilfe zu gewährleisten und langfristige Lösungen umzusetzen, während die versichernden Krankenkassen gleichzeitig die Situation der Hebammen und damit nicht zuletzt, die der werdenden Familien verschärfen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir schildern würden, wie die notwendige Diskussion insbesondere von Ihnen vorangetrieben wird.

Mit den besten Grüßen,

Christiane Koch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Koch,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Situation der Hebammen. Gerne schildere ich Ihnen, wie die SPD-Bundestagsfraktion und ich als Mitglied im Gesundheitsausschuss die derzeitige Situation verbessert hat bzw. verbessern möchte. Ich berichte regelmäßig in Artikeln und in meinen Newslettern zu gesundheitspolitischen Fragen - auch zu der Situation der Hebammen und den Beiträgen für die Berufshaftpflichtversicherung. Nachzulesen auf meiner Homepage: www.mechthild-rawert.de

In den letzten Jahren sind die Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen rasant angestiegen. Diese steigenden Prämien für die Berufshaftpflicht der Hebammen stellen tatsächlich ein Problem dar, welches sowohl im Sinne der Hebammen - aber auch im Sinne der werdenden Mütter und Väter - dringend gelöst werden muss. Denn die Beitragszahler der Gesetzlichen Versicherung sind es nämlich, die seit 2010 alle Prämiensteigerungen in voller Höhe durch Ausgleichszahlungen und Vergütungserhöhung übernommen haben.

Das Problem wurde vom Gesetzgeber erkannt und dem entsprechend wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen:
- Für die Fälle, in denen die Ausgleichzahlungen an Hebammen mit sehr wenigen Geburten keine vollständige Kompensation ermöglichen, wurde schon 2014 per Gesetz ein Sicherstellungszuschlag beschlossen.
- Leider konnten sich Krankenkassen und Hebammenverbände, die sowohl die Vergütung, als auch die Zuschläge als Akteure der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems auszuhandeln haben, bislang nicht auf einen Modus für den Sicherstellungszuschlag einigen. Hierzu gab es im September 2015 einen Schiedsspruch: Der Ausgleich der Haftpflicht über Sicherstellungszuschläge erfolgt, wie von den Kassen vorgeschlagen, über ein Herausrechnen der Kosten mit anschließendem individuellem, zeitnahen Ausgleich, der zweimal im Jahr möglich ist. In Zahlen bedeutet dies, dass Hebammen von den 6247 Euro Prämie ca. 4400 Euro erstattet bekommen.
- Die Krankenkassen gleichen nach einer vom Bundestag beschlossenen Änderung des § 134 SGB V seit 2010 über Ausgleichszahlzungen die Prämiensteigerungen vollständig aus. Die Vergütung der Hebammen wurde dazu mehrfach angehoben, einmal sogar um 12 Prozent. Eine weitere zusätzliche Steigerung um 5 Prozent sollte Mitte 2015 erfolgen, wenn bis dahin zwischen Hebammenverbänden und Kassen eine Qualitätsvereinbarung abgeschlossen wurde. Da in diesem Punkt auch keine Einigung zwischen Hebammenverbänden und Kassen möglich war, gab es hierzu einen Schiedsspruch. Mit dem Schiedsspruch werden die seit 2008 geltenden Ausschlusskriterien auf die Hausgeburten übertragen.
- Als Abgeordnete der SPD unterstütze ich diesen Ausgleich der Prämiensteigerung - obwohl hier Versichertengelder verwendet werden. Eigentlich müsste der Ausgleich aus Steuergeldern erfolgen, denn es ist eine familienpolitische Leistung.
- 2014 wurde mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) beschlossen, Hebammen weitere Vergütungszuschläge zum Ausgleich der Prämiensteigerung zu gewähren, die ab Mitte 2015 von Sicherstellungszuschlägen abgelöst werden.
- Im Sommer 2015 wurde im Bundestag mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) beschlossen, dass Gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei Geburtsschäden auf Regress verzichten, was zur Entlastung der Versicherer führen soll. Nur bei Fällen von grober Fahrlässigkeit werden weiterhin die Hebammen bzw. deren Versicherung in Regress genommen. In allen anderen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Folgekosten von Geburtsfehlern der Hebammen. Es wird davon ausgegangen, dass durch den Regressverzicht bis zu 40 Prozent des Schadensumfangs entfallen und in Folge die Jahresprämien deutlich sinken werden. Außerdem könnten wieder mehr Versicherer Policen anbieten, was zu mehr Wettbewerb und sinkenden Prämien führt.

Sehr geehrte Frau Koch,
Sie sehen, es hat sich im letzten Jahr bei der Berufshaftpflichtversicherung einiges getan. Mit dem neu ausgehandelten Haftpflichtvertrag bekommen Hebammen ab dem 1. Juli 2016 mehr Sicherheit, da die Vertragslaufzeit von einem auf zwei Jahre angehoben wurde. Ich bin überzeugt, dass wir mit den beschlossenen Maßnahmen der letzten Jahre und Monate dazu beitragen, die Situation der Hebammen und dadurch auch die Situation der werdenden Mütter und Väter zu entspannen und zu verbessern.

Herzliche Grüße
Mechthild Rawert