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Mechthild Rawert
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Frage von Doris M. •

Frage an Mechthild Rawert von Doris M. bezüglich Gesundheit

Die Gesprächspsychotherapie ist ein seit Jahrzehnten in der BRD und in der ehemaligen DDR (und auch international) bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten bildete.

De facto kann aber in Gesprächspsychotherapie nicht ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 (nach 6jähriger Prüfung) die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte.

Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fassen:

„Die AOLG bittet das BMG auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie - nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt.
Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden.“

Werden Sie sich dafür einsetzen - und wenn ja wie -, dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses),damit in ihnen auch ausgebildet
werden und durch eine größere Verfahrensvielfalt das Angebot für Patienten verbessert werden kann?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von Psychotherapeuten/innen entscheidet, sondern
sich - wie bei Ärzten auch - auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrt Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. August 2013, in der Sie sich für eine sozialrechtliche Anerkennung der Gesprächspsychotherapie und der systemischen Therapie einsetzen.

Grundsätzlich steht für mich die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten im Vordergrund. Die Entwicklung neuer Therapiemethoden schreitet stetig voran. Die Therapiemethode muss stets der Diagnose bzw. der Art und Schwere der psychischen Störung der PatientInnen folgen. Letztlich kann eine Therapie nur erfolgreich sein, wenn die Entscheidung über die Therapieform gemeinsam und in Übereinstimmung mit der Patientin oder dem Patienten erfolgt.

Ob neue Therapiemethoden Bestandteil des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung werden können, ist durch die Gemeinsame Selbstverwaltung zu prüfen. An diesem System wollen wir auch weiterhin festhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert