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Mechthild Rawert
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Frage von Ingeborg W. •

Frage an Mechthild Rawert von Ingeborg W. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Rawert,

Lichtenrade wurde von den Flugrouten des BER eiskalt erwischt, da dem Planfeststellungsverfahren ganz andere Flugrouten zugrundegelegt wurden, als für den Betrieb angeblich notwendig sind. Wir Bürger sind mittlerweile aufgewacht! Ich frage ich mich daher, ob die ganze Flugroutendebatte, wie sie momentan geführt wird, uns Bürger und Direktbetroffene nicht wieder "hinters Licht" führen soll!

In letzter Zeit wurde ich durch die Presse darauf aufmerksam, dass auf europäischer Ebene Richtlinien für den EU-Luftverkehr erarbeitet werden, wobei unter "Effizienz" immer wieder DIREKTE Flugrouten gefordert werden, u.a. um den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Sollten auf europäischer Ebene Verfahren festgelegt werden, die in Deutschland umgesetzt werden müssen - lediglich Groß Britannien hat sich seine Lufthoheit erhalten und das Abkommen nicht ratifiziert - würde die jetzt stattfindende Flugroutendebatte konterkariert.

Eine Studie vom Mai 2011 veranschaulicht die Arbeiten von Single European Sky recht verständlich und informativ. U. a. ist dem Fazit folgender Satz zu entnehmen: (Zitat) "Die politischen Akteure, nationalen Aufsichtsbehörden und Flugsicherungsorganisationen müssen nun entschiedener ihre nationalen Interessen zurückstellen, um Single European Sky erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Erst dann kann man – nachdem die Bodengrenzen über das Schengener- Abkommen bereits 1995 wegfielen – von einem wirklich grenzenlosen Europa sprechen. (Zitat Ende)

Frage:
1. Ist Ihnen diese Tatsache bekannt?
2. Wenn ja, warum wird hierüber in der laufenden Flugroutendebatte - auch von Ihrer Partei - geschwiegen?
3. Wenn nein, sehen Sie hier ein Versagen sozialdemokratischer Politik, wenn Ihre Partei in die Erarbeitung dieser EU-Richtlinien nicht involviert ist, um Bürger vor Gesundheits-, Umwelt-, Lärm- und Sachschäden durch Flugrouten zu bewahren?

Gerne erwarte ich Ihre Antworten.

Mit freundlichem Gruß
Ingeborg Weber

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Weber,

betreffs Ihrer Fragen habe ich leider erst eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abwarten wollen, die nunmehr eingetroffen ist.
Das Projekt „Single European Sky“ soll einen vereinheitlichen Luftraum sichern.
Das Projekt startete in den 1990 Jahren mit dem Ziel einer modernen und kundenorientierten Flugsicherung. Ausgangslage war, dass der Luftraum in 650 Sektoren zersplittert war und von 50 verschiedenen Flugverkehrskontrollstellen überwacht wurde.
Für Piloten hieß das, dass sie sich in jedem neuen Sektor mit einer neuen Funkfrequenz bei einem neuen Fluglotsen anmelden mussten. Dabei mussten umfangreiche Absprachen für jeden Flug mit diversen Kontrollzentren getroffen werden.
Dazu kam, dass in Europa unzählige militärische Sperrgebiete umflogen werden mussten.

Single European Sky will die Verbesserung der Sicherheitsstandards, die Erhöhung der Kapazität, die Minimierung von Verspätungen und die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen.
Verkehrsströme sollen optimiert und eine bessere Kompatibilität der technischen Systeme erreicht werden. Dazu mussten auch einheitliche Fluglotsenlizenzen eingeführt werden. Der Flugverkehr soll sich stärker an der Nachfrage und nicht an nationalen Grenzen orientieren. Die Einflussgebiete der Flugsicherung sollen vergrößert werden, um die Effizienz zu erhöhen.

Um dieses Ziel zu erreichen sollen bis 2013 die konkreten Schritte festgelegt werden, die zur Umsetzung des Projekts notwendig sind. Weiterhin werden die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung dieser Schritte vorbereitet. Von 2014 bis 2020 soll die „Umsetzungsphase“ die Planungen umsetzen und somit einen „Single European Sky“ schaffen.

Die EU-Verordnungen zum Single European Sky enthalten aber keinerlei Aussagen zur Festlegung von Flugverfahren für Flugplätze bei An- und Abflügen. Dies habe ich noch einmal beim Bundesverkehrsministerium abprüfen lassen. Die Streckeneffizienz, die sich aus der Verordnung (EU)691/2010, Anhang I Nr. 21, Leistungsbereich Umwelt, ergibt, tritt demnach im Nahbereich von Flughäfen regelmäßig - also auch im Fall des Flughafens in Schönefeld - hinter dem gemäß § 29b Abs. 2 LuftVG gebotenen Ziel des Schutzes der Bevölkerung vor unzumutbaren Fluglärm zurück.
Ich hoffe, ich habe damit Ihre Fragen umfänglich beantwortet und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert