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Mechthild Rawert
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Frage von Daniel B. •

Frage an Mechthild Rawert von Daniel B. bezüglich Gesundheit

Hallo,

ich finde es sehr schade, dass der GKV-Spitzenverband letztes Jahr beschlossen hat die Übernahme der Präventionskurse einheitlich auf maximal 2 pro Jahr (siehe Leitfaden Prävention 2010 Seite 38 linke Spalte auf gkv-spitzenverband.de)

Ich finde es geradezu absurd, dass damit Krankenkassen gezwungen werden ihr freiwilliges Angebot zu beschneiden (vorher übernahm meine KK, die R+V Bkk, bis zu 480 Euro bei egal wie vielen Kursen). Vor allem wenn ich mir ansehe wie die GKV mit dem angeblichen Ausbau des Präventionssystems wirbt!
Außerdem denke ich dass es (unter anderem für eine dauerhafte Entlastung des Gesundheitssystems) unerlässlich ist Präventionsmaßnahmen weiter auszubauen, um Gesundheit zu erhalten und nicht erst dann zu unterstützen wenn der Betroffene bereits krank ist.

Können Sie mir diesen Widerspruch erklären bzw. ihre Meinung dazu darstellen?

MfG,
Daniel Blank

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Blank,

ich danke Ihnen für Ihre Einschätzungen und ihre Frage zum Ausbau der Präventionsmaßnahmen.

In der Tat - Gesundheitsprävention muss massiv ausgeweitet werden. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher seit Jahren für ein Präventionsgesetz ein. Dieses Vorhaben ist leider immer wieder an der CDU/CSU gescheitert und wird auch von der jetzigen Bundesregierung sträflich vernachlässigt.

Wir haben deshalb als SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht und fordern die Bundesregierung darin auf, endlich einen Entwurf für ein Präventionsgesetz vorzulegen und damit einen gesetzlichen Rahmen für eine verbesserte Prävention und Gesundheitsförderung zu schaffen. Den gesamten Antrag (Dr. 17/5384) finden sie auch auf meiner Website www.mechthild-rawert.de unter „Bundestag“ / „Gesundheit“.

Prävention muss vor Ort in den Kommunen und Gemeinden beginnen. Deshalb soll der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) als erster lokaler und regionaler Ansprechpartner für kleine und mittlere Betriebe, Kindertageseinrichtungen, Schulen und Vereine gestärkt und die Kommunen darin unterstützt werden, durch eine ausreichende Finanzierung die Handlungsfähigkeit des ÖGD zu verbessern.

Wir schlagen in unserem Antrag „Potenziale der Prävention erkennen und nutzen - Prävention und Gesundheitsförderung über die gesamte Lebensspanne stärken“ außerdem vor, die Ausgaben aller Sozialversicherungszweige, des Bundes, der Länder und aller anderen Träger von Leistungen zur Gesundheitsförderung in einer Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung zusammenzuführen.

Bisher ist der gesetzliche Rahmen so, dass den gesetzlichen Krankenkassen für Primärpräventionsmaßnahmen jährlich 2,86 Euro je Versicherten zur Verfügung stehen, ein Wert, den die Krankenkassen seit Jahren übertreffen.

(Vorgabe mit Ausgaben von 4,29 Euro bzw. 300 Mio. Euro 2010 - Tendenz der Ausgaben steigend: Ausgaben für soziale Dienste, Prävention und Selbsthilfe: 1,09 Mrd. Euro in 2004; 2,37 Mrd. Euro in 2009).

Insgesamt sind die Ausgaben für Prävention jedoch noch deutlich zu niedrig.

In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, in einem Entwurf für ein Präventionsgesetz den Ausgabenrichtwert nach § 20 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in seiner jetzigen Form aufzuheben und für die Ausgaben der Krankenkassen für Prävention und Gesundheitsförderung einen Mindestausgabenrichtwert von 10 Euro pro Versichertem festzulegen, dessen Unterschreitung sanktioniert werden kann.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert