Maximilian in blauem Jeanshemd
Maximilian Kowol
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hjalmar K. •

Wie bewerten Sie das Demonstrationsverbot am 01.08.21 in Berlin? War das Vorgehen der Polizei verhältnismäßig?

Wie bewerten Sie die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien dazu im Vergleich zu sog. alternativen Medien, wie reitschuster.de u.a., wie bewerten Sie die Löschpraxis von Facebook, YouTube, Twitter u.a. weit verbreiteten sog. social media dazu?

Maximilian in blauem Jeanshemd
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Ich halte dieses Verbot für richtig. Die Leugnung der Gefährlichkeit von Covid-19 ist Wahnsinn und hochgradig fahrlässig und gefährlich. Menschen die sich zu genau diesem Zweck versammeln und im Vorfeld - durch Ankündigungen - schon klar sein wird das Regeln bewusst missachten werden, sind verantwortungslos.

Die Rechtssprechung hat in diesem Fall den Bedenken der Ordnungsbehörden recht gegeben. Zurecht wie sich am 01.08.2021 in Berlin zeigte. Auch das vorgehen der Polizei war verhältnismäßig.

 

Die sog. alternative Berichterstattung von unseriösen Blogs wie reitschuster.de halte ich für hochgradig gefährlich.

"Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten." - Eckart von Hirschhausen

Die Wissenschaft spricht klar und mit geeinter Stimme im Fall Covid-19. Ähnlich wie beim Klimawandel, ist die große Gesamtmeinung der Wissenschaft eindeutig. Nur einzelne, meist fachfremde, Wissenschaftler:innen behaupten anderes. Diese werden von solchen Blogs also "die Wissenschaft" hervorgehoben. Wissenschaftliche Erkenntnisse stehen zurecht immer wieder in der Diskussion, denn häufig können neue Forschungsergebnisse andere Aspekte aufdecken und Erkenntnisse verändern. Aber das geht nur nach mehreren Belegen, unabhängigen Peer-View-Verfahren, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Diskussionen in Wissenschaftlichen Kreisen und anderem. Privatmeinungen von Wissenschaftler:innen sind hingegen noch keine Fakten, erst Recht nicht wenn Methodik und Evidenz zweifelhaft und nicht nachvollziehbar sind.

 

Die Löschpraktiken privater Unternehmen sind dann völlig richtig, wenn sie gegen Gesetze der Nationalstaaten in denen die Aktivitäten stattfinden verstoßen oder gegen Communityrichtlinien der Netzwerke verstoßen. Bei antisemitischen Verschwörungserzählungen und anderen hetzenden Konten, Videos, Beiträgen und anderem ist das nun mal häufiger der Fall.