Maximilian Brym
DIE LINKE
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Frage von Thomas M. •

Frage an Maximilian Brym von Thomas M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Brym,

im Münchner Stadtteil Schwabing fordern Sie auf Ihren Wahlplakaten die "Enteignung von Banken und Großkonzernen". Eine solche Forderung scheint mir aber in Anbetracht der Tatsache, dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Bayern Eigentum ausdrücklich gewährleisten, nicht mit dem geltenden Recht vereinbar zu sein. Müssten Sie daher nicht die Verfassung brechen, um Ihr Wahlversprechen tatsächlich einlösen zu können? Wie gehen Sie damit um?

Wäre es vor diesem Hintergrund nicht wesentlich sinnvoller, auf die Verpflichtungen hinzuweisen, die Eigentum beiden erwähnten Verfassungen gemäß mit sich bringt, und sie auch konsequent einzufordern?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mertens

Antwort von
DIE LINKE

Eigentum verpflichtet

In der Bundesrepublik wird der Artikel 14 des Grundgesetzes missachtet , in dem es wörtlich heißt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Die Realität belehrt jeden denkenden Menschen, dass der Verfassungstext im deutlichem Widerspruch zur Realität steht. Eigentum verpflichtet zu nichts. Im Mittelpunkt des kapitalistischen Wirtschaftssystems steht der Maximalprofit. Rücksichtslos werden Arbeitsplätze abgebaut, die Arbeitshetze verschärft und Monopolstellungen in der Ökonomie werden zur monopolistischen Preisbildung missbraucht. Besonders schmerzhaft -für viele- kommt dies in der Preispolitik der Energie und Gaskonzerne zum Ausdruck. Im Absatz 3 von Artikel 14 des Grundgesetzes sind Enteignungen in bestimmten Fällen vorgesehen. Es heißt präzise: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“ Das Wohl der Gesellschaft erfordert in der Tat, die Eigentumsfrage zu stellen. Dabei geht es nicht darum einfache Enteignungen durchzuführen sondern der Zivilgesellschaft die Verfügungsgewalt über die wichtigsten Sektoren der Ökonomie zurückzugeben. Letzteres setzt umfassende demokratische Kontrolle durch die Beschäftigten voraus, um Verhältnisse wie in der ehemaligen DDR zu vermeiden.

Viele Grüße

Max Brym