Maximilian Brym
DIE LINKE
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Frage von Steffi K. •

Frage an Maximilian Brym von Steffi K. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Brym,

können Sie mir bitte einmal genau sagen, in welchem Artikel der Bayerischen Verfassung steht, dass die Regierung verpflichtet ist, einen Mindestlohn einzuführen??

Wenn Sie mir den Artikel nicht nennen können, dann unterlassen Sie bitte in Zukunft solche abenteuerlichen Behauptungen.

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Kottmann

Der Niedriglohnbereich frisst sich wie ein Geschwür in den Arbeitsmarkt. Immer mehr Menschen arbeiten zu Hungerlöhnen, sind arm trotz Arbeit. Die meisten Bezieher von Hartz IV sind voll arbeitende Arme. In Bayern sind Mindestlöhne möglich, da in der Bayerischen Verfassung, Artikel 169 Abs.1 bereits seit 1946 steht:
„Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie ermöglichen."

Die bayerische Verfassung garantiert das Recht auf eine „angemessene Wohnung (Art. 106 BV)“ oder das Recht für jedermann, „sich durch Arbeit eine „auskömmliche Existenz zu schaffen (Art. 166)“. Tatsache ist, dass immer mehr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen keine „auskömmliche Existenz“ mehr haben. Damit besteht der zwingende Verfassungsauftrag zumindest einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Diesen Grundsatz ignoriert die CSU vollständig.

Viele Grüße

Max Brym