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Max Schad
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Frage von Erna W. •

Wie stehen Sie zu Kleiderordnung, "Jogginghosen-Verbot" vs "Freie Entfaltung der Persönlichkeit" Art2 Grundgesetz?

An einer Schule in Ihrem Wahlkreis gibt es seit diesem Schuljahr eine Kleiderordnung die Jogginghosen explizit verbietet. Aktuell gibt es in Hessen kein Gesetz, dass eine Kleiderordnung vorsieht. Das Grundgesetz garantiert im Gegensatz " Die Entfaltung der persönlichen Freiheit". Würden Sie eine Regelung im Hess. Schulgesetz anstreben, um die Grundrechte zugunsten einer Kleiderordnung (Explizit: Verbot von Jogginghosen) einschränkt? Oder dafür Sorge tragen, dass die Grundrechte für alle gelten und gerade nicht durch Schulordungen willkürlich eingeschränkt werden?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

eines Gesetzes bedarf es meiner Meinung nach nicht. Persönlich finde ich aber, dass ein bestimmter förmlicher Rahmen in den Schulen eingehalten werden sollte. Badelatschen oder bauchfreie Oberbekleidung z.B. sind in meinen Augen keine adäquate Bekleidung. Es bleibt den Schulen selbst überlassen, dies durch eine entsprechende Kleiderordnung in der Schulordnung zu regeln. Dies sollte mit den Schülerinnen und Schülern im Vorfeld besprochen und verhandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Max Schad

 

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