Frage an Max Schad von Herbert B. bezüglich Staat und Verwaltung
Wollen Sie dafür sorgen, dass das Land Hessen wieder zur bundeseinheitlichen Besoldung der Beamten zurückkehrt?
Sehr geehrter Herr Bärwolf,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für die hessischen Beamtinnen und Beamten war die Föderalismusreform und somit die Möglichkeit der Länder, die Besoldung mit Rücksicht auf länderspezifische Gegebenheiten und die eigene Haushaltslage anzupassen, nicht von Nachteil. Die Besoldung in Hessen ist konkurrenzfähig. Benachbarte Bundesländer haben aufs Ganze gesehen geringere Besoldungsanpassungen vorgenommen, Sonderzahlungen erheblich reduziert oder ganz abgeschafft oder gewähren bei neu eingestellten Beamtinnen und Beamten über längere Zeit nur ein abgesenktes Grundgehalt. In diesem Zusammenhang müssen neben bereits erfolgten Besoldungserhöhungen (zuletzt 2,2 % zum 01.02.2018) auch bspw. die Einführung des Hessentickets berücksichtigt werden. Und nur in Hessen erhalten die Beschäftigten pro Kind und Monat eine Zulage von 100 Euro und ab dem dritten Kind sogar von über 150 Euro. Bei einer Rückkehr in die Tarifgemeinschaft der Länder würde Hessen den Wettbewerbsvorteil durch den hessischen Tarif bei Neueinstellungen (LandesTicket, Kinderzulage, stufengleiche Höhergruppierung, Fachkräftezulage, Eingruppierungsregelungen etc.) und damit bei der Personalgewinnung verlieren. Wir wollen deshalb auch künftig an einer eigenen Tarifregelung für Hessen festhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Max Schad