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Antwort von Matthias Zimmer
CDU
• 10.11.2017

(...) Einkommenssteuern werden allgemein oberhalb bestimmter Freigrenzen erhoben – ohne Unterscheidung, ob es sich um tarifvertraglich ausgehandelte Löhne handelt oder nicht. Ich sehe daher niIch sehe daher nichtie Besteuerung von Mindestlohngehältern gegen die Tarifautonomie verstoßen sollte. Wenn dies so wäre, dürften auch keine Steuern auf tarifvertraglich ausgehandelte Löhne erhoben werden. (...)

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