Das geplante Gesetz wird im nun kommenden parlamentarischen Verfahren noch bearbeitet werden. Wir werden darauf achten, dass es die Bürger nicht überfordert.
Ich habe dem Antrag der Union nicht zugestimmt.
Eine rückwirkende Erhöhung der Fördersätze für PV-Anlagen, wie von Ihnen gewünscht, ist leider nicht möglich. Die EEG-Förderung ist im Grundsatz dafür gedacht, mögliche Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass eine Anlage, die zu einem bestimmten Vergütungssatz errichtet wurde, auch entsprechend wirtschaftlich ist.
Die Bundesregierung hat aus diesem Grund bereits umfassende Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Allein die ersten drei Entlastungspakete, zu denen beispielsweise auch die Energiepauschale gehörte, umfassen insgesamt ein Volumen von 95 Milliarden Euro. Darüber hinaus wurde die von Ihnen angesprochene Gas- und Strompreisbremse beschlossen, deren konkrete Ausgestaltung derzeit erarbeitet wird.
In dieser Legislaturperiode haben sich die Ampelpartner vorgenommen, die rechtlichen Rahmenbedingungen an die gesellschaftliche Realität anzupassen
Um Bauherren, Planern und Nutzern die Entscheidung für Investitionen zu erleichtern, benötigen diese eine aussagekräftige CO2-Bilanzierungsmethode.