Portrait von Matthias Schmidt
Matthias Schmidt
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Matthias Schmidt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Knut H. •

Frage an Matthias Schmidt von Knut H. bezüglich Verkehr

Hallo Matthias,

die Koalition will die Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung nicht nur morgen, also am Donnerstag, 01.06.2017 in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschließen, sondern auch sofort durch den Bundesrat bringen! Das ist unglaublich! Denn schließlich handelt es sich um die größte Grundgesetzänderung seit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Ich fordere Dich auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen! Es ist eine unglaubliche Verschiebung von gesellschaftlichem Vermögen in private Unternehmen und die Entmachtung des Parlaments! Dafür haben wir 1989/90 nicht gekämpft!!!

Bitte sprich auch mit den anderen Genossen in diesem Sinne! Ihr bekommt die
Unterstützung der Basis, wenn Ihr standhaft seid und dagegen stimmt.

!. Wie wirst Du abstimmen?
2. Was wirst Du dazu veröffentlichen?

Liebe Grüße Knut

Portrait von Matthias Schmidt
Antwort von
SPD

Lieber Knut,

vielen Dank für Deine Nachricht.

Mehrere Monate haben wir intensiv über die Grundgesetzänderungen beraten und ich habe den Änderungen heute mit ruhigem Gewissen zugestimmt. Gerne erläutere ich Dir,
warum ich zu dieser Entscheidung gekommen bin.

Eine viel diskutierte Frage war die der Infrastrukturgesellschaft des Bundes. Entgegen der Meinung mancher Kritiker haben wir mit dem Beschluss aber eben nicht die Türen für eine Privatisierung geöffnet, sondern sie fester geschlossen. Vieles, was bislang rechtlich möglich gewesen wäre bei der Einbeziehung privater Betreiber und institutioneller Investoren, ist jetzt erstmals rechtlich ausgeschlossen. Das war mir bei meiner Entscheidungsfindung besonders wichtig.

Zudem haben wir im parlamentarischen Verfahren folgende entscheidende Verbesserungen erreicht.
(1) Eine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen findet nicht statt; mit dem Gesetz errichten wir Schranken, wo es vorher keine gab, auch im Grundgesetz.
(2) Wir haben die berechtigten Interessen der Beschäftigten geschützt und schaffen eine leistungsfähige neue Organisation, die ein attraktiver Arbeitgeber wird.
(3) Der Einfluss des demokratisch gewählten Parlaments auf die Verkehrsinvestitionen bleibt gewahrt.

Ich hoffe, Dir mit dieser Antwort geholfen zu haben.

Herzliche Grüße
Matthias