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Matthias Schmidt
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Frage von Stefan K. •

Frage an Matthias Schmidt von Stefan K.

Sehr geehrter Herr Schmidt,

wie haben Sie zum Einsatz der Bundeswehr in Syrien zur Bekämpfung des IS gestimmt?
Bevor Sie antworten, bitte ich Sie folgende Hinweise zu beachten:

1945, an und beide war noch nicht zu denken, schworen tausende SPD-Mitglieder "Nie wieder Krieg".
Syrien ist ein souveräner Staat, mitglied der UNO. Ob Herr Assad diesen Staat nach den Regeln der sogenannten bürgerlichen Demokratie führt, darf hier nicht thematisiert werden, denn Deutschland liefert sogar waffen an Monarchien, von denen ich nicht weiß, wann diese Könisghäuser wie entstanden.
Syrien hat nach meinem Kenntnisstand nur Rußland um Beistand im Kampf gegen Banditen gebeten, nicht Deutschland.
Nach §80 StGB ist die Vorbereitung eines Angriffskrieges in Deutschland eine Straftat. Was anderes sollen die Aufklärungsflüge der deutschen Flugzeuge anstellen als Angriffsvorbereitung?
Ich entnahm den Medien, dass die Attentäter von Paris französische und belgische Staatsbürger sind, woher kommt als die Begründung, Syrien zu bombardieren?
Bedenken Sie, dass bereits ein SPD- Ex-Bundeskanzler zugeben mußte, einen völkerrechtswidrigen Krieg geführt zu haben, Sie erinnern sich doch hoffentlich an Jugoslawien?
So, nun gab ich Ihnen genug Hinweise. Ich erwarte von Ihnen nicht nur eine Antwort hier bei Abgeordnetenwatch sondern auch auf Ihrem Flugblatt, das Sie mir regelmäßig zukommen lassen.

Stefan Krajewski

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krajewski,

bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst heute auf Ihre Frage zu meinem Abstimmungsverhalten zum Syrieneinsatz antworte.

Ich habe gegen den Antrag der Bundesregierung auf Erteilung eines Mandates zum Auslandseinsatz der Bundeswehr in Syrien gestimmt und bin damit auch Ihrer Intention gefolgt. Dies habe ich inzwischen auch auf Abgeordnetenwatch erklärt und verweise darum lediglich auf meine Homepage http://www.matthias-schmidt.berlin/ , auf der Sie meine persönliche Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten nachlesen können. Weiterhin habe ich Ihrem Wunsch entsprochen und habe in meiner ZeitungsEkke hierzu Stellung bezogen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner verspäteten Antwort geholfen zu haben.

Herzliche Grüße
Matthias Schmidt, MdB