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Matthias Schmidt
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Frage von Thomas B. •

Frage an Matthias Schmidt von Thomas B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich schreibe Ihnen als Mitglied im Innenausschuss.

Kurz vorab: Nachweislich werden in Sachsen rechtsextremistische Straftaten statistisch nicht der PMK-rechts zugeordnet (vgl. ZDF-Sendung Frontal 21, "Biedermänner als Brandstifter", 24. November 2015 unter http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2610640/#/beitrag/video/2610640/Biedermaenner-als-Brandstifter).

Folgende Frage bewegt mich: Wie stellen BKA und Verfassungsschutz sicher, dass die Extremismusberichte überhaupt stimmen? Ist diese Frage geeignet, im Innenausschuss gestellt zu werden?

Beste Grüße
Thomas Bauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bauer,

vielen Dank für Ihre Frage. Mir war bislang nicht bekannt, dass die Berichte zum Extremismus diesbezügliche Lücken aufweisen.

Ich werde Ihre Frage zum Anlass nehmen, den Sachverhalt in meiner Arbeit im Innenausschuss zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Schmidt, MdB