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Matthias Schmidt
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Frage von René P. •

Frage an Matthias Schmidt von René P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Innerhalb der SPD findet derzeit ein Mitgliederbegehren gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. Werden sie im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner von Treptow-Köpenick sich diesem Begehren anschließen, um die Menschen in dem Wahlkreis, in dem Sie zuvor in der Bezirksverordnetenversammlung saßen, vor einer anlasslosen und flächendeckenden Speicherung zu bewahren?

Weitere Infos unter http://vds-nein-danke.de/

Mit freundlichen Grüßen,
René Pönitz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pönitz,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch zur sog. „Vorratsdatenspeicherung“, die ich gerne beantworte.

Sie fragen nach meiner Sicht auf den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“. Vorweg: ich habe in meiner Fraktion für die Einbringung des Gesetzesentwurfes in den Deutschen Bundestag votiert. Dieser Abstimmung war eine intensive und kontroverse Diskussion unter den SPD-Parlamentariern vorausgegangen. Es gibt – wie so oft in der Politik – viele gute und ernst zu nehmende Argumente sowohl für als auch gegen den Gesetzentwurf.
Sie fragen mich nun, ob ich mich „im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner von Treptow-Köpenick“ einem SPD-internen Begehren „gegen die Vorratsdatenspeicherung“ anschließen werde, um dies „vor einer anlasslosen und flächendeckenden Speicherung zu bewahren“. Dies werde ich nicht tun und ich will Ihnen auch begründen, warum für mich die Argumente für den Gesetzesentwurf überwogen.

In meinen Gesprächen im Wahlkreis nehme ich wahr, dass die Bürgerinnen und Bürger im Fall von schwerer Kriminalität wünschen, dass die Strafverfolgungsbehörden alle verfügbaren Mittel zur Ermittlung von Täterinnen und Tätern an die Hand bekommen.
In diesem Zusammenhang ist es für mich wichtig, klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten zu beschließen. Dies ermöglicht der vorgelegte Gesetzesentwurf und er findet die richtige Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit. Die Sicherheitsbehörden bekommen bei schweren, fest definierten Straftaten ein notwendiges Ermittlungsinstrument an die Hand. Allerdings muss diesem vorab ein Richter zustimmen. Die Privatsphäre wird zugleich geschützt, weil die Speicherung nur in äußerst engen Grenzen erfolgen kann. Inhalte werden nicht gespeichert. Das Recht auf unbeobachtete Kommunikation bleibt erhalten. Bewegungsprofile dürfen nicht erstellt werden. Emails werden an keiner Stelle erfasst. Die Speicherfristen sind kürzer, der Zugriff auf die Daten wird durch den Gesetzesentwurf deutlich schwerer als zuvor.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Argumenten geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüße
Matthias Schmidt