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Matthias Schmidt
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Frage von Jürgen K. •

Frage an Matthias Schmidt von Jürgen K.

Hallo Herr Schmidt,

neulich rief ich Sie spontan an und wir sprachen über Fracking.

Für mich ist Fracking nach dem heutigen "wissenschaftlichen" Stand der Dinge vergleichbar mit dem, worauf sich seinerzeit die Politiker nach dem damigen "wissenschaftlichen" Stand der Dinge eingelassen haben: auf die Atomkraft - auf etwas, was man eben erst heute und im Fortlaufe der Zeit immer mehr sieht: Der Mensch hat sich auf eine unbeherrschbare Technik eingelassen.

Hier ist das nicht anders. Kein Mensch weiß, was da unten geschieht, welche Bewegungen, Veränderungen usw vor sich gehen - also weiß auch kein Mensch, was selbst bei "harmlosen" Chemikalien in der Folgezeit passiert.

Wenn Sie Verantwortung für diese unsere Lebensgrundlage übernehmen wollen, dann müssen Sie m.E. jeder Art von Fracking Einhalt gebieten!

Würden Sie so freundlich sein und mir mitteilen, wie Sie in der FrackingSache abstimmen werden - bitte!

Mit Gruß aus Friedrichshagen, Jürgen Kuhne

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kuhne,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.
Ich habe großes Verständnis für Ihre Skepsis und kann auch nachvollziehen, dass es zum Thema Fracking viel Diskussionsbedarf gibt. Das zeigt auch die vermehrte Thematisierung hier bei Abgeordnetenwatch. Wir konnten uns darüber auch schon am Telefon austauschen.
Lassen Sie mich auch Ihnen gerne erläutern, warum ich mir sicher bin, dass wir mit dem Gesetz das Richtige anstreben.
Derzeit ist Fracking zur Erdgasgewinnung nach geltendem Recht erlaubt, mindestens aber nicht verboten und dabei wird auch grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking getroffen. Das ist sehr wichtig, denn diese pauschale Freigabe soll mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf nun geändert werden.
Für uns als SPD-Bundestagsabgeordnete ist oberste Prämisse, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Und hier kommen wir zu dem Schluss, dass unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken derzeit nicht verantwortbar ist. Bei dem unkonventionellen Fracking muss an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden, ob das zukünftig eine Option sein kann. Und auch hier gilt: oberstes Ziel ist, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen.
Das bisherige parlamentarische Verfahren hat offenkundig gemacht, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Fracking ist eine Risikotechnologie, über dessen Zulässigkeit der Deutsche Bundestag das letzte Wort haben muss. Diese Entscheidung dürfen wir weder einer Expertenkommission noch dem Ermessen von Landesbehörden überlassen. Der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit muss hier gelten.
Wir wollen die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzen. Hieran müssen nach dem Koalitionsvertrag die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. Da es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen, gibt, nehmen wir uns die Zeit, hier eine Einigung herbeizuführen.
Sehr geehrter Herr Kuhne, ich kann Ihnen versichern, dass ich nur einem Gesetz zustimmen werde, das bei der Anwendung der Frackingtechnologie den Schutz der Gesundheit der Menschen, der Natur und des Trinkwassers sichert.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schmidt