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Matthias Schmidt
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Frage von Martin H. •

Frage an Matthias Schmidt von Martin H.

Sehr geehrter Herr Schmidt,

als Bürger "Ihres" Wahlkreises habe ich mit Erstaunen Ihr Stimmverhalten zur heutigen Abstimmung über die zukünftige Diätenregelung von Bundestagsabgeordneten zur Kenntis genommen und mich sehr freuen, wenn Sie mir Ihre Meinung dazu kurz erläutern könnten.

Mit herzlichem Dank und sonnigen Grüßen

Martin Hellwig

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hellwig,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat. Sie fragen mich nach meinem Abstimmungsverhalten zur Diätenerhöhung am vergangenen Freitag.
Ich habe mir meine Entscheidung nicht leicht gemacht, bin aber am Ende zur Erkenntnis gekommen, dass eine Zustimmung richtig ist. Im Kern geht es um die Frage, wie viel Geld Bundestagsabgeordnete (im eigentlichen Wortsinn) verdienen sollen. Dies ist objektiv nur schwer feststellbar. Es gibt keine Möglichkeit, dieses im üblichen Prozess von Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern auszumachen. Unser "Arbeitgeber" ist das Volk und damit sind es die Abgeordneten selber, die über die Höhe der Diäten zu entscheiden haben. In jedem Fall, da geben Sie mir sicher recht, sollen Bundestagsabgeordnete eine Entschädigung erhalten, die dem Aufwand aus der Tätigkeit gerecht wird und die sie finanziell unabhängig macht.
Ich kann der Argumentation der unabhängigen Expertenkommission folgen, die empfohlen hat, unsere Tätigkeiten als Abgeordnete mit denen eines Bundesrichters auf eine Stufe zu stellen. Denn auch die Richter an den obersten Gerichten des Bundes (z.B. Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Bundessozialgericht) sind in ihrer Kerntätigkeit frei von Weisungen, ihre Entscheidungen haben Auswirkungen für das gesamte Bundesgebiet bzw. alle Deutschen und sie arbeiten mit Gesetzen. Die Richter legen diese aus, wir als Bundestagsabgeordnete machen diese Gesetze. Insofern ist eine gewisse Vergleichbarkeit gegeben.
Richter an obersten Gerichten des Bundes werden nach der Besoldungsgruppe R 6 vergütet. Diese entspricht auch der Besoldungsgruppe B 6, die für Bürgermeister mittlerer Städte und Landräte zur Anwendung kommt. Auch hier lässt sich ein Bezug zur Größe unserer Wahlkreise herstellen. Sie wissen, dass Treptow-Köpenick gut 240.000 Einwohner hat. Mein Anspruch ist es, sie im Bundestag zu vertreten.
In der Besoldungsgruppe R 6 bzw. B 6 bekommt man (ledig und kinderlos) derzeit etwas über 9.000,- Euro brutto im Monat. Auf genau diese Stufe wird unsere Abgeordnetendiät nun in zwei Schritten zum 1.1.2015 angehoben. Für den Rest der Legislaturperiode wird die Entwicklung der Diäten an die Entwicklung der durchschnittlichen Löhne aller abhängig Beschäftigten in Deutschland gekoppelt, so dass wir in den nächsten Jahren keine weitere Diskussion mehr zu führen haben. Auch in zukünftigen Legislaturperioden kann jeweils der Bundestag zu Beginn die Kopplung der Diäten entsprechend festlegen.
Gleichwohl weiß ich, dass Bundestagsabgeordnete auch jetzt schon gut verdienen. Es wird in der näheren Zukunft keine Berufsgruppe geben, die eine solche Lohnsteigerung wird verzeichnen können. Politisch kämpfen wir um einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, damit Menschen, die Vollzeit arbeiten, ihr Gehalt nicht mehr "aufstocken" lassen müssen. Trotz des Festschreibens des flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns im Koalitionsvertrag, konnten wir am Freitag in der Debatte zum Bericht zur Deutschen Einheit von Unionspolitikern sehr kritische Stimmen zum Mindestlohn in Ostdeutschland hören. Die Umsetzung im Bundestag zu erreichen, wird mit unserem Koalitionspartner vermutlich nicht einfach werden. In diesem Kontext fiel es mir nicht leicht, einer Diätenerhöhung auf 9.026,- Euro zuzustimmen.
Im gleichen Gesetz haben wir die Altersversorgung der Abgeordneten neu geregelt. Von nun an - auch ich wäre davon betroffen, sofern ich dann noch MdB bin - können Abgeordnete frühestens mit 63 Jahren unter Hinnahme von Abschlägen eine Altersversorgung in Anspruch nehmen. Dies war bisher abschlagsfrei bereits nach dem 57. Lebensjahr möglich. Die maximale Altersversorgung wurde auf 65% reduziert. Parallel dazu haben wir beschlossen, die Bestechung von Abgeordneten künftig unter Strafe zu stellen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schmidt