Frage an Matthias Nölke von Philipp I. bezüglich Soziale Sicherung
Wie soll nach Auffassung Ihrer Partei gewährleistet werden, dass der Assistenzbedarf
behinderter Menschen in Hessen im Rahmen persönlicher Budgets nach dem
persönlichen Bedarf und nicht nach begrenzten Deckelungsbeiträgen finanziert wird?
Sehr geehrter Herr Ise,
zunächst vielen Dank für Ihre Frage.
Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget muss nach Auffassung der hessischen Liberalen passgenau am jeweiligen Bedarf ausgerichtet sein. Gegenwärtig läuft eine Modellphase in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Groß-Gerau, an der rund 100 Leistungsnehmer beteiligt sind. Nach liberaler Einschätzung haben in der Regel körperbehinderter Menschen kein Problem, ihr persönliches Budget zu verwalten, wobei Menschen mit geistigen Behinderungen bzw. anderen Krankheitsbildern in vielen Fällen einer Budgetassistenz bedürfen.
Diese Budgetassistenz muss nach derzeitiger Auffassung noch aus dem persönlichen Budget bestritten werden, da diese nicht separat vergütet wird. Ob hier unter Umständen noch weiterer Regelungsbedarf besteht ist nicht abschließend zu beantworten und muss außerdem auf Bundesebene geregelt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Nölke