Ein Bild des Abgeordneten Matthias Nölke vor der Innenkuppel des Reichstagsgebäudes
Matthias Nölke
FDP
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Frage von Lukas N. •

Frage an Matthias Nölke von Lukas N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Nölke,

während der aktuellen Covid-19-Pandemie stehen gerade die armen Menschen in unserem Land aufgrund gestiegener Lebensmittelpreise, des Ausfalls von Mittagsverpflegung an Kitas und Schulen, des Mehrbedarfs für angemessene Schutzkleidung und der eingeschränkten Tätigkeit sozialer Einrichtungen wie Tafeln oder Mittagstischen vor besonderen finanziellen Herausforderungen.

1) Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu der von mehreren Seiten erhobenen Forderung, die Hartz-IV-Regelsätze temporär um 100€ zu erhöhen?

2) Werden Sie sich ggf. im Rahmen Ihrer Ausschusstätigkeit für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Ein Bild des Abgeordneten Matthias Nölke vor der Innenkuppel des Reichstagsgebäudes
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ninow,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Die aktuelle Situation stellt uns alle vor große Herausforderungen. Gerade Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, trifft die Situation besonders. Aber auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind betroffen. Insbesondere die Restriktionen und empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen im öffentlichen Leben machen es besonders mobilitätseingeschränkten Personengruppen schwerer, günstige Geschäfte zu erreichen oder Preisvergleiche in verschiedenen Läden durchzuführen. Durch die Verhängung von Kontakt- bzw. teilweise auch Ausgangssperren wurde der individuelle Radius noch weiter begrenzt, wodurch viele im nächsten statt im günstigsten Supermarkt einkaufen. Auch für Familien mit Kindern und Alleinerziehende steigt der Mehrbedarf durch die aktuelle Situation.

Wo aktuell ein besonderer Mehrbedarf besteht, wollen wir Freien Demokraten zielgenau unterstützen. Eine generelle temporäre Erhöhung halten wir nicht für sinnvoll. Wir haben schon zu Beginn der Krise gefordert, für Familien mit Kindern und Alleinerziehende im Grundsicherungsbezug sowie Menschen mit Behinderung im Sozialhilfebezug und Menschen im Bezug der Grundsicherung im Alter – eine finanzielle Unterstützung durch die sogenannte Mehrbedarfsregelung (§21 (6) SGB II) festzusetzen und damit eine unkomplizierte und befristete finanzielle Unterstützung für diese Personengruppen zu schaffen.

Deshalb fordern die Freien Demokraten im Deutschen Bundestag eine zeitlich befristete Erhöhung der finanziellen Mittel über die Mehrbedarfsregelung in Höhe von 15 Prozent des Regelsatzes für Paare und ihre Kinder und um 20 Prozent des Regelsatzes für Alleinerziehende und ihre Kinder. Die Leistungen für Bezieher der Grundsicherung im Alter bzw. für die Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII sollen ebenfalls um 15 Prozent des Regelsatzes über die Mehrbedarfsregelung zeitlich befristet erhöht werden, um den besonderen Umständen gerecht zu werden und die Sicherstellung ihrer persönlichen Schutzmaßnahmen zu ermöglichen.

Für Rückfragen stehe ich immer gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Nölke