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Matthias Miersch
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Frage von Klaus F. •

Frage an Matthias Miersch von Klaus F. bezüglich Recht

Betr : Vorstände der Landesbanken
Befugnis und Haftung

Sehr geehrter Herr Dr. Miersch :
Ist schon mal geprüft worden, ob die Statuten der Landesbanken die Vorstände ermächtigen, die ihnen anvertrauten Gelder in den USA anzulegen? Wurde eventuell in den letzten zehn Jahren die Befugnis erweitert?
Mit freundlichem Gruß Klaus Friebe

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Friebe,

nach Recherche bei den Landesbanken kann ich Ihnen heute folgende Antwort geben: Die Landesbanken legen das ihnen zur Verfügung stehende Geld weltweit an. In ihrer globalen Ausrichtung unterscheiden sie sich nicht von anderen Geldinstituten. Die Norddeutsche Landesbank hat beispielsweise sogar eine Filiale in den Vereinigten Staaten.

Die Statuten der Landesbanken regeln nicht, auf welchen Finanzmärkten die Vorstände aktiv sind. Hierzu gab es in der Vergangenheit keine Einschränkungen in den Satzungen und es wird sie auch in Zukunft nicht geben. Vor dem Hintergrund eines globalisierten Finanzsystems wäre keine Bank wettbewerbsfähig, wenn sie sich auf regionale Geschäfte beschränken würde. Hauptproblem war und ist auch nicht das globalisierte Finanzsystem, sondern offenbar fehlende Transparenz und fehlende Sicherheiten bei bestimmten Geschäften.

Ob die Vorstände einer Bank mit dem ihnen anvertrauten Geld gut wirtschaften, ist nicht von den Satzungen abhängig. Im Zusammenhang mit dem Rettungspaket der Bundesregierung gilt aber, dass verschiedene Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Unternehmensführung einer Bank geltend gemacht werden können, wenn die Bank auf staatliche Hilfe zurückgreifen muss.

Ich halte die Finanzmarktkrise für eine Chance, die globalen Geldflüsse transparent zu machen und einen Rahmen mit klaren Regeln für Kreditinstitute zu setzen. Hieran haben mittlerweile sogar die Banken selbst ein Interesse, da so die Risiken, die sie besonders bei internationalen Geschäften eingehen, überschaubar werden. Im Übrigen muss auch überlegt werden, inwieweit die bereits vorhandenen Haftungsregelungen– zum Beispiel im Aktienrecht – ausreichen, Haftungsansprüche gegenüber den Verantwortlichen in Unternehmen auch wirkungsvoll durchsetzen zu können. In diesem Zusammenhang kann es nach meiner Auffassung auch nicht sein, dass Manager nach kurzfristigem Erfolg bezahlt werden. Unternehmensziel sind nicht nur zufriedene Aktionäre, sondern auch zufriedene Kunden und Mitarbeiter.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

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