Frage an Matthias Miersch von Jörg S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Miersch,
herzlichen Dank, daß Sie dieses Mal gleich direkt gegen dieses unsägliche und schlimme BKA-Gesetz gestimmt haben,
( das mit Sicherheit auch wieder vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden wird, )
ohne eine meines Erachtens nutzlose Zusatzerklärung abzugeben wie Sie es noch bei der Datenvorratshaltung getan haben! Hochachtung !
Das hat mich ganz ehrlich sehr gefreut !!!
Eine Frage dazu habe ich allerdings: Wie erklären Sie sich, dass von den leider nur 20 ablehnenden Stimmen aus der SPD zwölf von Frauen (=60%) stammen und nur acht (=40%) von den Männern kommen, obwohl der Anteil der Frauen in der SPD-Fraktion aktuell nur 36 % beträgt.
Da drängt sich einem doch förmlich eine Frage auf: Sind die Frauen in der SPD eigentlich generell couragierter bzw. (60/36= 66%) mutiger als die Männer, sich gegen den immer in Abrede gestellten, trotzdem in jeder Abstimmung wieder gezeigten Fraktionszwang zu stellen?
Siehe z.B. auch in Hessen?
Mit sehr !! freundlichen Grüßen
Jörg Stöckel
Sehr geehrter Herr Stöckel,
vielen Dank für Ihre Frage vom 13.11.2008. Lassen Sie mich zunächst auf das von Ihnen angesprochene Beispiel Hessen eingehen. Nach meiner Meinung hat das Verhalten der Abweichler in Hessen nichts mit dem abweichenden Abstimmungsverhalten bei Sachfragen im Parlament zu tun. Unabhängig davon, dass über Monate hinweg ausreichend Zeit bestanden hat, die eigene Meinung in den Beratungsprozess einzuspeisen, würde ich sofort mein Mandat an die Partei zurückgeben, wenn ich in dieser Situation durch ein abweichendes Stimmverhalten gegen die Regierungsbildung und gegen elementare Parteitagsbeschlüsse stimmen müsste.
All diese Aspekte müssen meines Erachtens stets Berücksichtigung in der eigenen Abwägung finden.
Ich bin auch der Auffassung, dass man stets sehr sorgfältig prüfen muss, ob man von dem Recht des Art. 38 GG Gebrauch macht, da unsere Verfassung schließlich auch die Parteiendemokratie verankert und ich nicht nur als Person, sondern auch als Mitglied einer Partei und Fraktion dem Deutschen Bundestag angehöre. Diese Form der Demokratie halte ich für richtig und wichtig, da so auch ein Maß an Berechenbarkeit gewährleistet wird. Ich weiß nicht, ob es eine Frage von Courage ist, wenn man sich auf ein von der Verfassung gegebenes Recht als Abgeordneter beruft. Ich glaube auch nicht, dass es eine Frage von Frau oder Mann ist. Ich habe hohen Respekt vor meinen Fraktionskolleginnen und Kollegen, die in harten Auseinandersetzungen mit der CDU/CSU noch erhebliche Verbesserungen im Vergleich zum Entwurf des Innenministeriums durchsetzen konnten. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung des eigenen Abstimmungsverhaltens für mich stets auch Ausdruck der Solidarität gegenüber meiner Fraktion und Abgeordneten, die anders votieren. Eine Zusatzerklärung ist deshalb nach meiner Meinung nicht "nutzlos", sondern kann auch Beweggründe für das Abstimmungsverhalten unter Nennung der Zweifel aufzeigen. Bei dem BKA-Gesetz sehe ich zum Beispiel in den möglichen Grundrechtsbeeinträchtigungen, der Eiltfallregelung, der Kernbereichsregelung und in der Verschiebung der Kompetenzen zwischen BKA/Generalbundesanwaltschaft und Länderpolizei derartige verfassungsrechtliche Probleme, die mir eine Zustimmung nicht ermöglichen. Lassen Sie mich abschließend betonen, dass das Bundesverfassungsgericht Gesetze in den meisten Fällen nicht vollständig "kassiert". Umso mehr sehe ich die Aufgabe des Gesetzgebers, die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit möglichst selbst zu definieren. Eine nur an den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtete Gesetzgebung würde den Aufgaben des Parlaments nach meiner Einschätzung nicht gerecht werden, wenn gleich ich natürlich die sich durch die Rechtssprechung des Bundesverfassunsgericht gesetzten Grenzen in keiner Weise in Frage stelle.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch