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Matthias Miersch
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Frage von Michael S. •

Frage an Matthias Miersch von Michael S. bezüglich Familie

Guten Tag,
am 16.05. haben Sie eine Umsetzung der Unterhaltsrechtsreform zum 1.7.07 in Aussicht gestellt. Nun sind wieder viele Monate ins Land gegangen; vom Beginn der Überlegungen zur Reform sind es mittlerweile Jahre, schon vor 2006 und nun zu meiner Frage:

Wann kommt die Reform?

Viele Zweitfamilien haben sich, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Verbesserungen mit dem Elterngeld, erneut für Kinder entschieden mit dem klarem Blick auf die Verbesserungen durch die Unterhaltsrechtsreform durch die Gleichstellung von erziehenden Jetzt- und Ex-Frauen.

Poltik soll doch auch einen verlässlichen planbaren Rahmen schaffen. Ich bekomme den Eindruck das bei der UHR wird doch nur verschoben wird um Kosten für den Staat zu sparen.

MfG
M.Scholz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Scholz,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Verärgerung über die Verzögerung des neuen Unterhaltsrechtes kann ich gut verstehen.

Die Ursache der Verzögerung liegt in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.02.2007 – 1 BvL 9/04, der Regelungen des neuen Unterhaltsrechts für verfassungswidrig erklärt.

Das Gericht stellt klar, dass die Eltern von ehelichen und nichtehelichen Kindern gleich zu behandeln sind, soweit es um den Unterhalt geht, der ausschließlich wegen der Betreuung von Kindern gezahlt wird. In dem vorgelegten Gesetzesentwurf zum Unterhaltsrecht ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch des Elternteils, der ein nichteheliches Kind betreut, deutlich schwächer ausgestaltet, was mit der verfassungsrechtlichen Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder in Art. 6 Abs. V GG unvereinbar ist.
Dieser Wertung hat das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts Rechnung zu tragen. Der Deutsche Bundestag hat daher die für den 25. Mai 2007 geplante Verabschiedung des Gesetzes von der Tagesordnung genommen. Das Bundesjustizministerium hat inzwischen einen neuen Vorschlag erarbeitet, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Demzufolge sollen nichteheliche Mütter sowohl den Rang, als auch die Dauer des Betreuungsunterhalts betreffend wie eheliche Mütter behandelt werden.

Dieser Vorschlag findet innerhalb der SPD Bundestagsfraktion volle Unterstützung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die diese Gleichstellung bislang verhindern wollte, wird nun hoffentlich ihre Position unter dem Eindruck der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts korrigieren und dem Vorschlag der Bundesjustizministerin zustimmen.

Da das Gesetz erneut den Bundestag und den Bundestag passieren muss, wird sich die Umsetzung leider noch etwas hinziehen. Als Konsequenz hieraus wurden die unterhaltsrechtlichen Regelbeträge turnusgemäß zum 1. Juli 2007 erneut angepasst.

Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz zum Ende des Jahrs in Kraft treten kann - im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Miersch

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