Frage an Matthias Miersch von Ralf S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Miersch,
ich bin Justizvollzugsbeamter und möchte wissen wie sie zur besonderen Altersgrenze im Justizvollzug stehen. Des Weiteren möchte ich wissen wie sie zukünftig die offenen Dienstposten besetzten wollen und wie es mit der über die Grenze hinaus gegangenen Arbeitsbelastung weiter gehen soll.
Sehr geehrter Herr S.,
der Justizvollzug ist leider kein Themenfeld, das ich als Bundestagsabgeordneter bearbeiten kann, da dieser Bereich in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. Da ich als Anwalt jedoch häufig mit dem Vollzug in Berührung stand, sind mir die Arbeitsbelastung und -situation, die Sie ansprechen, sehr bewusst. Ich habe insoweit meine fachlich zuständigen Kolleg*innen im Niedersächsischen Landtag um Einschätzung gebeten.
Danach ergibt sich folgendes Bild:
Aktuell sind in Niedersachsen hinsichtlich der von Ihnen thematisierten besonderen Altersgrenze für Justizvollzugsbeamte keine Änderungen geplant.
Im Jahr 2016 waren knapp über 96% aller Stellen im Justizvollzug besetzt. Die SPD Niedersachsen ist nach wie vor bestrebt, alle Stellen zu besetzen.
Nach den vorliegenden Informationen ist die Altersverteilung im Justizvollzug wohl unauffällig. Eine besonders große Pensionierungswelle ist zudem nicht zu erwarten. Aus diesem Grund gibt es auch aktuell kein gesondertes Einstellungsprogramm. Die zu besetzenden Stellen sollen im gewohnten Verfahren besetzt werden.
Lieber Herr S., ich gehe davon aus, dass Sie aufgrund Ihrer Situation die Politik eher für neue Initiativen sensibilisieren wollen. Deshalb könnte ich mir vorstellen, dass die gerade stattgefundene Neuwahl des Niedersächsischen Landtages dazu genutzt werden kann, die Abgeordneten für Ihr Anliegen zu sensibilisieren. Wenn die Ausschüsse im Landtag gebildet worden sind, können Sie erkennen, welche Abgeordneten im Justizausschuss für Ihr Anliegen zuständig sind.
Es wäre eine Möglichkeit, zum Beispiel über die Gewerkschaften/Personalräte oder einfach auch in Form einer Initiative (zu der sich Mehrere zusammenschließen) die dann im Justizausschuss zuständigen Abgeordneten (sie haben wohl im Vorfeld der Wahl sämtliche Abgeordnete pauschal angeschrieben) zu kontaktieren. Ferner könnten Sie auch die Bürgersprechstunden genau dieser Abgeordneten besuchen. Selbstverständlich bin auch ich bereit, Ihr Anliegen an die zuständigen Kolleg*innen weiterzuleiten.
Da die persönliche Schilderung jedoch immer einen unmittelbareren Eindruck über die Situation vermitteln kann, würde ich Ihnen dazu raten, das persönliche Gespräch zu den Abgeordnete zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Matthias Miersch