Frage an Matthias Miersch von Christoph M. bezüglich Gesundheit
Hallo Herr MIersch,
wie stehen Sie zum Thema Homöopathie? Sollen Krankenkassen nach Ihrer Meinung die Kosten für entsprechende Medikamente, Behandlungen und auch die anderer Alternativmedizin übernehmen?
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. September 2017, die ich gerne beantworte.
Ich möchte zunächst betonen, dass ich als umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion schwerpunktmäßig den Umweltbereich bearbeite, sodass ich mich zur substanziellen Beantwortung Ihrer Frage mit meinen Abgeordnetenkolleg*innen aus dem Bereich Gesundheit in Verbindung gesetzt habe. Daraus ergibt sich Folgendes:
Die Krankenkassen können bereits heute homöopathische Leistungen als Satzungsleistung (d.h. freiwillige Leistung) anbieten. Davon machen auch viele Kassen, bspw. die Techniker Krankenkasse als größte Kasse, Gebrauch. Welche Leistungen darin enthalten sind, bestimmt der Verwaltungsrat der Kasse, der im Rahmen der Sozialwahlen gewählt wird. An diesem Zustand will die SPD nichts ändern, da durch die Vielzahl an Kassen und die freie Kassenwahl die Versicherten selber wählen können, welche Satzungsleistungen sie wichtig finden und eben erstattet bekommen wollen.
Komplementärmedizinische Behandlungsmethoden (Alternativmedizin) sind Bestandteil der medizinischen Praxis. Soweit es um den Marktzugang von Arzneimitteln geht, werden Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten bewertet.
Für eine Vielzahl von komplementärmedizinischen Heilmethoden fehlen allerdings insbesondere im direkten Vergleich zu schulmedizinischen Behandlungsmethoden bisher empirisch fundierte Erkenntnisse sowohl über den wissenschaftlich gesicherten Nutzen als auch über die möglichen Risiken. Für mich und für die SPD steht außer Frage, dass die Unterstützung von Heilpraktiker*innen (naturheilkundliche Behandlungen) für viele Menschen wichtig und gewünscht ist. Ich begrüße daher alle Maßnahmen, die zu einer stärkeren Evidenzbasierung (auf wissenschaftlichen Fakten beruhend) und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung von alternativen Behandlungsmethoden führen.
Soweit es um Fragen der Erbringung einer bestimmten Behandlungsmethode, z.B. homöopathischer Arzneimittel als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung geht, ist es letztlich die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), den Nutzen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin, die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten.
Lieber Herr M.,
ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet und meine Position ausreichend dargelegt zu haben.
Bei weiteren Fragen können Sie mich gern auch unter: matthias.miersch@bundestag.de kontaktieren.
Mit herzlichen Grüßen!
Ihr Matthias Miersch