Frage an Matthias Miersch von Rudolf M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Miersch,
trotz der bekannten 100.000-fachen Proteste im Internet, in aufklärenden TV-Sendungen, in der Presse und in vielen direkt an Sie gesandten persönlichen Schreiben, dulden Sie nach wie vor den rückwirkenden Vertragsbruch mit der Fehlinterpretation des § 229, SGB V.
Da auch beim Rentengipfel das Thema DIREKTVERSICHERUNG ausgeklammert und damit Unrecht weiterhin zementiert wird, kann dieser Ignoranz nur noch mit Protest begegnet werden.
Vertragsbruch wurde zum Markenzeichen Ihrer Politik.
Eigene Ersparnisse, die zu Lasten der Familie über Jahrzehnte am Munde abgesparten Beiträge zu privaten Versicherungen, werden ab dem 01.01.2004 (Inkrafttreten GMG) rückwirkend ohne Bestands- und Vertrauensschutz von SPD, B90/Die Grünen und CDU/CSU ohne Vorwarnung nach Auszahlung als BETRIEBSRENTE erklärt.
Erneut Beiträge zur GKV in Höhe von ca. 18% zu zahlen, war NIE VERTRAGSBESTANDTEIL.
Zitat von SIGMAR GABRIEL:
Wir wollen darüber reden, dass Frau Vogel das Geld, was sie angespart hat, dass sie das im Alter auf jeden Fall behalten darf und MUSS, denn es kann nicht sein, dass WER vorsorgt – und andere machen es nicht – und am Ende genauso behandelt wird wie der, der nichts gemacht hat.
Alles Polemik, um die Bürger ruhig zu stellen!
Bei den Betrogenen handelt es sich um ehrbare, fleißige Bürger, die aus eigener Verantwortung handelten und als Dank vom Staat entmündigt werden: das selbst Ersparte wird zur BETRIEBSRENTE. Man bekomme also Bezüge aus seinem selbst angesparten Kapital, das ist ein Schildbürgerstreich.
Keine gute Ausgangslage zur Wiederwahl. Sie haben Vertrauen zerstört, die Zumutbarkeit hat Grenzen.
Nutzen Sie den „Rentengipfel“ zur Korrektur, nutzen die noch verbleibende kurze Zeit, bevor es zu spät ist. Die BT-Wahl 2017 wird zeigen, ob Sie noch Volkspartei bleiben.
Als Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises frage ich Sie nun, was werden Sie unternehmen, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen?
Beste Grüße
R. Möller
Sehr geehrter Herr Möller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. November 2016, in der Sie Ihren Unmut über das GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 äußern. Die damalige gesetzliche Regelung hat dazu geführt, dass Arbeitnehmer wie Sie, die über Jahre hinweg in eine betriebliche Direktversicherung eingezahlt haben, bei einer Einmalauszahlung die Sozialbeiträge rückwirkend doppelt abführen müssen.
Vorwegnehmen möchte ich an dieser Stelle gern, dass - so sehr ich auch Ihr geschildertes Gefühl der Ungerechtigkeit persönlich nachvollziehen kann - die unterschiedlichen Auswirkungen der beitragsrechtlichen Regelung durch alle zuständigen obersten Bundesgerichte und das Bundesverfassungsgericht geprüft und bestätigt wurden. Demnach waren die rückwirkenden Eingriffe in die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der bereits beschlossenen betrieblichen Direktversicherungsverträge zumindest rechts- und verfassungsmäßig. Dass die juristische Seite Ihre gefühlte Ungerechtigkeit nicht zu schmälern vermag, ist durchaus verständlich.
Weiterführend könnte ich Ihnen an dieser Stelle ausführlich die fachlichen Hintergründe rund um die damalige Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes erläutern. Ihren Zeilen meine ich aber zu entnehmen, dass Sie thematisch bereits eingearbeitet sind, und es Ihnen offenkundig auch nicht darum zu gehen scheint, fachliches Wissen „abzufragen“. Nach Rücksprache mit den zuständigen FachpolitikerInnen in der SPD-Bundestagsfraktion kann ich Ihnen aber mitteilen, dass die betriebliche Eigentumsumwandlung derzeit politisch auf dem Prüfstand steht. Ehrlicherweise sieht es aber momentan nicht danach aus, als würde die geltende Rechtslage in absehbarer Zeit rückgängig gemacht werden.
Nun zu Ihrer Frage, was ich unternehmen werde, „um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen“. So sehr ich Ihr Anliegen und Ihre Entrüstung nachempfinden kann, so sehr sehe ich auch die Herausforderungen, die der Versuch mit sich führen würde, „individuelle Gerechtigkeit“ herzustellen - der Staat liefe dabei Gefahr, an seine Grenzen zu kommen. Das Thema „Rente“ beschäftigt mich nicht zuletzt auch in meiner Funktion als Sprecher der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion. Ich kann Ihnen nichts versprechen, möchte Ihnen aber gerne sagen, dass ich die von Ihnen aufgeworfene Problematik in die Arbeitsgruppe „Rente“ der Parlamentarischen Linken einspeisen werde, die sich intensiv mit der Rentenfrage vor dem Hintergrund der Bundestagswahl im kommenden Jahr beschäftigt.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch