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Matthias Miersch
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Frage von Heidi H. •

Frage an Matthias Miersch von Heidi H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Miersch,

ich bin gesetzlich krankenversichert und möchte nicht, dass meine persönlichsten Daten auf einem Server der Gematik, der ich überhaupt nicht vertraue, gespeichert werden. Ich verlange, dass meine Daten bei meinem Arzt in der Praxis bleiben.
Die geplante Gematik-Struktur führt zu einer massiven Kontrolle und Machtausübung über die Bevölkerung.
Haben Sie auch Bedenken?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Hecht,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.05.2015 zum Thema „Einführung der elektronischen Gesundheitskarte/Gematik“.

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist als besonders geschütztes Netz geplant, mit dem die informationstechnischen Systeme von Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und Krankenkassen miteinander verbunden werden. Dies ermöglicht einen sicheren einrichtungsübergreifenden Datenaustausch – vorausgesetzt, die zugriffsberechtigten Nutzer haben ihre Identität zuvor elektronisch nachgewiesen. Im Gegensatz zum Internet, das mitunter auch ungeschützte Zugriffe ermöglicht, unterliegt die TI genauen „Verkehrsregeln“, die durch die Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte mbH) überwacht werden. Vor dem Hintergrund, dass mit dem bundesweiten Gesundheitsnetzwerk eine Vielzahl an Krankenhäusern, Ärzten und Patienten digital miteinander verbunden werden, stellen Sie berechtigterweise die Frage nach dem Datenschutz.

Datenschutz und -sicherheit haben bei der elektronischen Gesundheitskarte höchste Priorität. Jeder Patient entscheidet individuell, ob und welche seiner persönlichen Daten gespeichert werden. Einzig die Speicherung von administrativen Daten auf der Gesundheitskarte ist für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Die administrativen Daten umfassen Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung. Hierunter fallen die Krankenversichertennummer, der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner) und den Zuzahlungsstatus. Diese Daten helfen den Krankenkassen dabei, nachzuweisen, dass der Versicherte zur Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen berechtigt ist und Ärzte, Zahnärzte und Apotheker korrekt abrechnen. Alle darüber hinaus gehenden medizinischen Informationen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten gespeichert. Der Patient kann also nach wie vor selbstbestimmt mit seinen persönlichen Daten umgehen und diese ggf. sogar sperren oder löschen lassen.

Um ein möglichst hohes Maß an Datensicherheit gewährleisten zu können, kommt darüber hinaus ein mehrteiliges Verfahren zum Einsatz: Die Daten eines Versicherten werden verschlüsselt verschickt, an unterschiedlichen Orten verteilt gespeichert und anonymisiert. Auf diese Weise soll ausgeschlossen werden, dass der Versichertenname oder die Versichertennummer Rückschlüsse darauf zulassen, welche Datensätze zusammen gehören. Allein durch Verweise auf der Gesundheitskarte des Patienten wird es möglich, alle gespeicherten Daten zusammenzuführen. Um Einsicht in einen vollständigen Datensatz erhalten zu können, ist also die Karte des Patienten sowie seine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Hier gilt das „Zwei-Karten-Prinzip“, da auch der behandelnde Arzt eine Karte benötigt, den sogenannten „elektronischen Heilberufsausweis“, um auf Ihre Daten zugreifen zu können.

Liebe Frau Hecht, ich hoffe, Sie sehen, dass durch eine Vielzahl an Sicherheitsvorkehrungen ein höchstmöglicher Schutz der Daten gewährleistet werden soll. Sie als Patientin haben – und ich denke, das ist ein entscheidender Punkt der informationellen Selbstbestimmung – weiterhin die Entscheidungsfreiheit, welche Ihrer Daten Sie über die Stammdaten hinaus, freigeben möchten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Matthias Miersch

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