Portrait von Matthias Miersch
Matthias Miersch
SPD
98 %
56 / 57 Fragen beantwortet
Frage von Barbara B. •

Frage an Matthias Miersch von Barbara B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich bin 59 Jahre,habe 2 koreanische Adoptivsöhne großgezogen und freute mich auf den Bescheid zu meiner Mütter Rente. Leider habe ich da eine herbe Enttäuschung erlebt. Da meine Söhne, jetzt 29 und 24 Jahre alt, schon zufälligerweise beide je 22 Monate alt waren als sie zu aus Korea mir kamen, habe ich keinen Anspruch auf Mütter Rente. Wie verachtend für meine Erziehungsleistung, beide Kinder schwer traumatisiert, da beide in Korea von ihren leiblichen Müttern, der eine am Tag seiner Geburt, der andere im Alter von ca. 3 Wochen, ausgesetzt wurden, habe ich zwei großartige Menschen, die hier durch ihre Arbeit den " Generationsvertrag" erfüllen und keinem Amt auf der Tasche liegen, großgezogen!! Mein Berufsleben habe ich auf die Erziehung meiner Kinder abgestellt und daher rententechnich eh nicht viel zu erwarten. Warum wurde so entschieden???
Ich grüße Sie und wünsche Ihnen frohe Weihnachten

Barbara Böhme

Portrait von Matthias Miersch
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Böhme,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.12.2014 und entschuldigen Sie in diesem Zusammenhang bitte auch meine verspätete Rückmeldung. Ich habe die Zwischenzeit genutzt, um mich hinsichtlich Ihrer Anfrage bei den zuständigen FachpolitikerInnen der SPD-Bundestagsfraktion zu erkundigen. Als Umweltpolitischer Sprecher bin ich bisweilen auch auf die Expertise meiner KollegInnen angewiesen, wenn mich Anfragen zu Themengebieten erreichen, die nichts mit meinen eigentlichen inhaltlichen Schwerpunkten zu tun haben.

Ihr Anliegen möchte ich nun gern folgendermaßen beantworten, vielleicht hilft Ihnen die eine oder andere Information weiter:
Eine rentenrechtliche Kindererziehungszeit (KEZ) orientiert sich am Lebensalter der Kinder, also bislang bei vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kindern die ersten zwölf Lebensmonate. Seit dem 1. Juli 2014 werden auch die Monaten vom dreizehnten bis zum vierundzwanzigsten Lebensmonat berücksichtigt. Man muss im Wesentlichen differenzieren zwischen BestandsrentnerInnen und ZugangsrentnerInnen, nicht zwischen leiblichen Eltern und Adoptiveltern:

• Da bei BestandsrentnerInnen keine Neuberechnung der Rente vorgenommen werden sollte, hat man zur Vereinfachung das Verfahren des Zuschlags eines Entgeltpunktes gewählt: Wenn für den zwölften Lebensmonat des Kindes eine KEZ in der Versicherungsbiographie vermerkt ist, so gibt es den Zuschlag für das zweite Jahr. Adoptionseltern, die ein Kind zwischen dem dreizehnten bis zum vierundzwanzigsten Lebensmonat adoptiert haben, profitieren so in der Tat nicht von der Anerkennung; das war die Abwägung zwischen Einzelfallgerechtigkeit und Praktikabilität, die zu treffen war.

• Bei ZugangsrentnerInnen, die erst nach dem 1. Juli 2014 erstmals eine Altersrente beziehen, wird das zweite Jahr KEZ ganz regulär berücksichtigt. Hier profitieren also auch Mütter, die ein Kind zwischen dessen dreizehnten und vierundzwanzigsten Lebensmonat adoptiert haben.

Mich wundert ein wenig der Umstand, dass Sie schreiben, einen „Bescheid“ erhalten zu haben. Den dürften Sie eigentlich nur bekommen, wenn bereits ein Anspruch auf eine Altersrente besteht – den dürften Sie in Ihrem jetzigen Alter eigentlich noch nicht haben. Möglicherweise – sehen Sie mir bitte meine Mutmaßung aus der Ferne nach – haben Sie nur ein Schreiben erhalten, das ausführt, warum Ihnen aktuell nichts zusteht. Sobald Sie allerdings eine Altersrente beziehen werden, werden Sie für beide Adoptivsöhne jeweils zwei Monate als Kindererziehungszeit (vollendeter 22. Lebensmonat bis vollendeter 24. Lebensmonat) anerkannt bekommen.

Liebe Frau Böhme, ich hoffe meine Zeilen helfen Ihnen ein wenig weiter.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Matthias Miersch

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Matthias Miersch
Matthias Miersch
SPD