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Matthias Miersch
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Frage von Heidi H. •

Frage an Matthias Miersch von Heidi H. bezüglich Wirtschaft

Hallo Herr Dr. Miersch,

ich möchte gern wissen, warum der Bundestag eine Umsatzsteuernummer hat.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Hecht,

haben Sie vielen Dank für Ihre interessante Anfrage vom 5.09.2014.

In der Tat führt der Deutsche Bundestag im Impressum seiner Homepage vorschriftsgemäß eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. DE 122119035) an. Diese Nummer ist grundsätzlich erforderlich, um die Besteuerung der Umsätze im Warenverkehr innerhalb der EU sicherzustellen. Denn auch der Deutsche Bundestag nimmt am Warenverkehr teil, indem die Bundestagsverwaltung beispielsweise Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien erwirbt und beschafft.

Rechtlich gesehen ist der Deutsche Bundestag eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Nach § 27a Absatz 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz erhalten juristische Personen, die keine Unternehmer sind (was auf den Bundestag zutrifft) eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für den innergemeinschaftlichen Erwerb benötigen:
„(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Im Fall der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach den Sätzen 1 bis 3 ist schriftlich zu stellen. In dem Antrag sind Name, Anschrift und Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird, anzugeben.“ (Quelle: 27a Absatz 1 Umsatzsteuergesetz)

Darüber hinaus zeigt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an, dass der Deutsche Bundestag als Empfänger von Lieferungen aus dem EU-Ausland diese der Umsatzsteuer unterwirft (Erwerbsbesteuerung). Für den Lieferanten im EU-Ausland selbst ist damit gewährleistet, dass er steuerfrei an den Besteller (in diesem Fall den Deutschen Bundestag) liefern kann, da die Umsatzbesteuerung im Zielland, also Deutschland, erfolgt.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Matthias Miersch

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