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Matthias Miersch
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Frage von Stefan S. •

Frage an Matthias Miersch von Stefan S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Herr Miersch,
Ich gehöre zu einer Gruppe von ehemaligen Zigarettenrauchern. Die meisten von uns haben vor dem Umstieg auf die e Zigarette - teils über Jahrzehnte - geraucht und dabei oftmals vergeblich versuch, mit dem Rauchen aufzuhören. Seit einigen Jahren gibt es mit der „e Zigarette“ nun die Möglichkeit, das Nikotin inhalieren, ohne die enorme Schadstoffkonzentration der herkömmlichen Tabakverbrennung mit aufzunehmen - für mich und viele andere eine Art "goldener Mittelweg".

Bislang waren die Geräte und Liquide über Internet- und Offlinehandel zu erwerben, da Benutzung und Vertrieb weder in der Tabakverordnung noch im Arzneimittelgesetz geregelt wurden. Es gibt eine breite Geräteauswahl und jeder findet je nach seinem Bedarf passende das Gerät und die Geschmacksrichtung seiner Wahl. Der ENVI-Ausschuss hat nun einen Gesetzesentwurf zur Regelung dieser Angelegenheit vorgelegt, dessen Umsetzung letzten Endes das Aus für die elektronische Zigarette bedeuten würde. Dies ist für mich nicht akzeptabel - zumal die Abstimmung an sich anscheinend bereits einige "Formfehler" beinhaltete. Es geht um nichts weniger als unsere Gesundheit, denn ich möchte nicht wieder zur Tabakzigarette zurückgreifen. Im Übrigen schone ich mit der „elektronische Zigarette“ auch meine Mitbürger.

Zwischenzeitlich liegen zahlreiche Untersuchungen vor, die das "eletkronische Rauchen" als die weniger schädliche Alternative belegen. Auch das Thema Passivrauchen wurde diesbezüglich untersucht. Wenn Sie dazu Fragen haben, kann ich Ihnen weitere Sachinformationen gerne zukommen lassen.

In Bezug auf die bevorstehende Bundestagswahl würde ich mir gerne ein Bild von Ihrer Partei machen und frage ich Sie hiermit ganz direkt nach Ihrer Haltung zu diesem Thema.

Ich bedanke mich mit freundlichen Grüssen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmedes,

vielen Dank für Ihre Frage zur E-Zigarette. In Abstimmung mit meinem Europa-Parlaments-Kollegen Matthias Groote kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Noch ist das von Ihnen angesproche Gesetzgebungsverfahren in einer frühen Phase, es liegt bisher keine juristische Übersetzung auf deutsch vor, so dass Sie meine Aussagen zunächst bitte nur als informativen aktuellen Stand bewerten mögen.

Nach den mir vorliegenden Informationen handelt es sich bei dem von Ihnen angesprochenen Formfehler um eine politische Randnotiz, die für das Gesetzgebungsverfahren wohl keine Bedeutung haben wird.

Nun zum Verhandlungsgegenstand selbst: Die E-Zigarette bzw. die Liquide sollen nach Abschluss des Verfahrens ggfs. unter das Arzneimittelrecht fallen. Ich bin mir sicher, dass es einen konstruktiven Austausch für die Vor- und Nachteile eines solchen Schrittes im weiteren Gesetzgebungsverfahren geben wird. Vor dem Hintergrund der von Ihnen genannten Argumente wird die getroffene Entscheidung sicherlich nicht das Aus für die E-Zigarette sein, auch die Praktikabilität muss vor dem Hintergrund der bereits vielen vorhandenen Produkte in die Überlegungen einbezogen werden.

Allerdings herrscht noch immer ein absolutes Wissensdefizit (dies belegt beispielsweise die Antwort der Bundesrgierung auf eine Anfrage zu dem Thema) rund um die E-Zigarette, welches hoffentlich durch die Debatte besonders im Sinne der Konsumenten aufgelöst wird.

Matthias Groote hat eine Stellungnahme ab September in Aussicht gestellt, bitte haben Sie Verständnis, dass auch ich vorher nicht spekulieren möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Miersch

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