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Matthias Miersch
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Frage von Frederik G. •

Frage an Matthias Miersch von Frederik G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Miersch,

wie stehen Sie zu den möglichen Internetinhaltssperren? Meinen Sie das diese Sperren an dem eigentlichen Problem etwas ändern können?

Finden Sie es nicht befremdlich das der Inhalt dieser Sperrlisten nicht öffentlich gemacht werden soll? Damit entziehen sich diese Sperren doch jeglicher Kontrolle.

Was passiert wenn doch berichtet wird zeigt der Fall bezüglich der Domain wikileaks.de (vergleiche: http://www.heise.de/newsticker/Hausdurchsuchung-bei-Inhaber-der-Domain-wikileaks-de-Update--/meldung/135147 )

Ich finde das ganze vorgehen beängstigend und nicht nachvollziehbar.

Wie hoch schätzen Sie außerdem die Gefahr ein das dieses Werkzeug auch auf andere "unbeliebte" Inhalte ausgeweitet wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Granna,

vielen Dank für Ihre Fragen.
Wie sie sicherlich wissen, wird der entsprechende Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen zur Zeit im Bundestag ausführlich beraten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass es zu diesem Gesetzentwurf am 27. Mai eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses geben wird. All die von Ihnen angesprochenen Fragen werden sicherlich in die Anhörung einfließen. Auch ich werde die Anhörung aufmerksam verfolgen, um vor allem die Zweck-Mittel-Relation der vorgeschlagenen Maßnahmen bewerten zu können.
Ich bin mir sicher, dass auch Sie jegliche Form der Kinderpornographie bekämpfen wollen, so dass sich alle Interessierten die Frage stellen müssen, wie ein effektiver Schutz aussehen kann. Die moderne Kommunikationstechnologie stellt dabei völlig neue Fragen, die z.B. auch damit zusammenhängen, dass sich Server im Ausland befinden. Es wird um das Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger gehen. Die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wird dabei entscheidend sein.
Insoweit kann ich aktuell noch keine abschließende Bewertung des Gesetzentwurfs vornehmen. Sie können allerdings sicher sein, dass die von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen Gegenstand der Überlegungen der Abgeordneten sein werden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

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