Frage an Matthias Lehmann von Peter N. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lehmann,
potentielle Migranten aus aller Welt fühlen sich nach Deutschland eingeladen und machen sich auf den Weg über das Mittelmeer, solange die deutsche Bundeskanzlerin keinen Aufnahmestopp für illegale Zuwanderung signalisiert und der Aufnahmestopp nicht durchgesetzt wird, indem illegal Zugewanderte dorthin zurückgeschickt werden, wo sie Afrika oder Asien verlassen haben, z. B. an die Küste Afrikas.
Asyl sollte bei der deutschen Botschaft im Heimatland der Fluchtwilligen oder bei der Botschaft in einem Nachbarland unter Vorlage von Ausweisdokumenten beantragt werden, nicht aber erst beim Betreten europäischen Bodens und der Angabe, über keine Ausweispapiere zu verfügen. Entsprechend wäre eine Arbeitserlaubnis für Deutschland bei der deutschen Botschaft im Heimatland zu beantragen und nur dann zu erteilen, wenn Deutschland ein Interesse an der Fachkraft hat.
Werden Sie der deutschen Bundeskanzlerin einen Aufnahmestopp für illegale Zuwanderung abverlangen (Frage 1) und sind Sie dafür, dass Migranten gehindert werden, Europa illegal zu betreten (Frage 2)?
Durch die Einführung von bedingungslosem Grundeinkommen in den prekären Ländern könnte die Völkerwanderung nach Europa, die Unfrieden, horrende Kosten und weniger Mittelverfügbarkeit für Entwicklungshilfe zur Folge haben wird, gestoppt werden. Warum fordern Sie solches nicht (Frage 3)?
Ich grüße Sie, P. N.
Sehr geehrter Herr N.,
Selbstermächtigung, wie sie unserer Bundeskanzlerin, die vom GG bis hin zu den europäischen Regelwerken alles außer Kraft setzt, praktiziert, sind eigentlich nur in einer Diktatur möglich. Leider haben in dem Zusammenhang alle Mechanismen versagt, die dazu geschaffen wurden, Derartiges zu verhindern.
Ich lehne es grundsätzlich ab, dass der Staat darüber entscheidet, welche Fachkräfte hier gebraucht werden. Das kann nur die Wirtschaft leisten. Die Wirtschaft müsste sich dann ggf. auch um alle erforderlichen Dinge, wie Integrationsmaßnahmen, Versicherungen, Wohnung usw., kümmern und auch gewährleisten, dass, bei sich herausstellender Nichteignung, eine Rückführung erfolgt.
Grundsätzlich sollten Fachkräfte allerdings nur da angeworben werden können, wo ein Fachkräftemangel in den Herkunftsländern nicht vorliegt.
Von einem bedingungslosen Grundeinkommen halte ich Garnichts, weil auch ein solches Einkommen an irgend einer Stelle erwirtschaftet werden muss.
Was aber auch nicht geht ist, dass Entwicklungshilfe mit der Gießkanne verteilt wird, ohne zu kontrollieren, welche sinnvollen Entwicklungsprojekte damit gefördert werden. Ich habe die starke Befürchtung, dass die Entwicklungshilfe der Vergangenheit zum Kauf von Waffen und Kriegsgerät verwendet wurden.
Gruß aus Worms
Matthias Lehmann