Frage an Matthias Heider von Hubertus v. bezüglich Energie
Meine Fragen zur geplanten EEG-Novelle:
Photovoltaik war bisher eine große Erfolgsgeschichte. Nun wird die Finanzierung neu geregelt – nach meinem Eindruck im Sinne der Industrie. Vor allem Mieter und Alt-Anlagenbetreiber kommen dabei aus meiner Sicht schlecht weg.
Wohin jetzt mit dem hausgemachten Strom aus Photovoltaik und Windkraft?
Eigenverbrauch wäre die naheliegende Antwort – gekoppelt mit dem preiswerten Verkauf an die Nachbarn - richtig? Warum ist dieser Aspekt überhaupt nicht in der aktuellen EEG-Novelle enthalten?
Schließlich ist die Anlage bezahlt und kann allein deshalb konkurrenzlos günstig Strom erzeugen. Doch das lässt die gepante gesetzliche Regelung, so einfach nicht zu.
Warum werden Kleinanlagen in Zukunft nicht mehr bezahlbar gemacht?
Sichtworte:
• „Smart-Meter Fähigkeit“ ab 0 KW und nicht wie bisher ab 7 KW
• „Stufenlose Leistungsregelung“ bei jeder Anlage (die Netzbetreiber sind noch in der Entwicklung der notwendigen Technik, doch ein Gesetzestext dazu gibt es bereits)
• „Echtzeitübertragung“: Alle Daten der PV-Analgen sollen zukünftig in Echtzeitübertragung an den Netzbetreiber übermittelt werden
Warum werden Alt-Anlagenbetreiber nun 5 Jahre Zeit haben, mit erheblichem finanziellem Aufwand die PV-Anlagen nachrüsten zu müssen?
Warum schützt die EEG-Novelle vor allem die Stromanbieter vor dem Strom der Bürger?
Warum darf der Betreiber einer solchen Anlage seinen Strom nicht selbst nutzen und Überschüsse an die Nachbarschaft verkaufen? Also für Haushaltsstrom oder auch für die Wallbox, also eine Aufladestation für E-Autos, an der Nachbarn ihre Elektromobile betanken können. Das klingt doch nach Zukunft – oder?
Warum sind solche dezentralen, auf die teilweise Selbstversorgung ausgerichteten Systeme nicht Bestandteil der Neuregelung für Solarstrom?
So viel Solarstrom wie möglich am Ort seiner Erzeugung zu nutzen – ohne administrative, kaufmännische und technische Hürden. Warum ist im geplanten Gesetz diese naheliegende Lösung nicht vorgesehen?
Sehr geehrter Herr von der Heyde,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07.10.2020, in welcher Sie auf die EEG-Novelle eingehen und insbesondere das Thema Eigenverbrauch ansprechen.
Zunächst hat das Bundeskabinett am 20. Mai 2020 zwei zentrale Regelungen zur Umsetzung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht, bei welcher sich Bund und Länder im Dezember 2019 unter anderem darauf geeinigt hatten, ab 2021 die CO2-Bepreisung von Brennstoffen zu erhöhen und im Gegenzug die Belastungen für Stromverbraucher und Fernpendler zu begrenzen. Mit der Änderung der Verordnung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 02. Juli 2020 entlasten wir die Verbraucher des Weiteren signifikant. Die technische Änderung wird dazu führen, dass die Einnahmen aus dem Emissionshandel in die EEG-Umlage fließen - genauso wie Mittel aus dem Konjunkturpaket. Allein im beschlossenen Konjunkturpaket sind für die Jahre 2021 und 2022 11 Milliarden Euro dafür vorgesehen. Damit wollen wir erreichen, dass die Strompreise in Deutschland Schritt für Schritt wieder auf ein europäisches Durchschnittsniveau zurückgeführt werden können.
Am 23. September 2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das EEG 2021, verabschiedet. Die parlamentarischen Beratungen beginnen zeitnah. Beim Thema Eigenstromerzeugung ist uns sehr an einer ausgewogenen Lösung gelegen. Auf der einen Seite sind wir der Auffassung, dass die Eigenstromerzeugung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leistet. Dies gilt nicht nur im privaten Bereich bei unseren Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch mit Blick auf unsere Kommunen und Industriebetriebe. Deshalb ist es grundsätzlich richtig und wichtig, dass diejenigen, die ihren Strom selbst verbrauchen, von einem Teil der Umlagen, die auf den Strombezug erhoben werden, befreit sind. Das möchten wir beibehalten. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch die Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft im Blick behalten. Eine weitere Ausweitung der Eigenstromprivilegien würde nämlich bedeuten, dass weniger Stromverbraucher zu den Netzkosten und den EEG-Kosten beitragen würden. Diejenigen, die nicht vom Eigenverbrauch profitieren, müssten folglich mehr bezahlen. Bei diesen Fragen gilt es, genau zu prüfen und abzuwägen. Dabei werden wir auch auf die Umsetzung der EU-Vorgaben achten.
Eine entscheidende Bedeutung für den Erhalt industrieller Wertschöpfungsketten haben zudem wettbewerbsfähige Industriestrompreise. Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich daher für die Einführung eines europäischen Industriestrompreises ein. Da die Strompreise für die Industrie in der EU bereits heute teils deutlich höher sind als in anderen Industrieländern und um zu verhindern, dass es zu einer Abwanderung der Industrie kommt und (energieintensive) Bereiche künftig in Ländern mit geringeren Klimaschutzanforderungen produzieren, gilt es zudem, die bestehenden Carbon-Leakage-Regelungen fortzuführen und angesichts steigender CO2-Preise zu stärken. Carbon-Leakage-Schutz auch für die mittelständische Industrie ist klimapolitisch notwendig, um ein weltweites Ansteigen von CO2-Emissionen an Standorten mit niedrigen Standards zu verhindern. Die neuen Beihilferegelungen müssen daher auch die notwendigen Strompreiskompensationen in Deutschland ermöglichen.
Bei der Digitalisierung der Energiewende spielen Smart-Meter-Gateways eine zentrale Rolle, denn sie sind die zentrale Kommunikationsplattform intelligenter Messsysteme. Über Smart-Meter-Gateways können Zähler, technische Einrichtungen und technische Anlagen sicher in ein intelligentes Energienetz eingebunden werden. Das ist für eine verbesserte Markt- und Netzintegration der erneuerbaren Energien von entscheidender Bedeutung. Deshalb ist es richtig, dass mit dem EEG 2021 die Anforderungen an die Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgeweitet werden. Die Wirtschaftlichkeit und Praktikabilität dieser Neuregelung werden wir selbstverständlich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen intensiv prüfen.
Wir sind bemüht, im Sinne des Klimaschutzes den Ausbau der Erneuerbaren Energien stetig voranzutreiben und es den Bürgern auch nach wie vor zu ermöglichen, eigene Energie zu produzieren. Deshalb haben wir bereits im Mai beschlossen, dass der Deckel für den Ausbau von Photovoltaik abgeschafft und das Ausbau-Ziel für Offshore-Windkraftanlagen angehoben wird. Damit der Strompreis für Unternehmen und Verbraucher nicht weiter ansteigt, wird die EEG-Umlage schrittweise verringert. Dafür stellt der Bund die entsprechenden Mittel bereit.
In diesem Sinne wird sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag im parlamentarischen Verfahren ausgiebig mit dem Gesetzentwurf und der von Ihnen angesprochenen Problematik mit dem Ziel befassen, zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Heider