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Frage von Marcel H. •

Frage an Matthias Heider von Marcel H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Heider,

wir achten bei uns im Unternehmen sehr stark auf den Energieverbrauch. So optimieren wir z.B. regelmäßig unsere Produktionsprozesse und tauschen Anlagen durch energiesparende Modelle aus.

Für unsere Energieversorgung haben wir uns bewusst für einen Stromanbieter und Stromtarif entschieden, der uns zu 100% Strom aus erneuerbaren Energien liefert. Auf dem Dach unserer Halle betreiben wir eine 120KW/p-Photovoltaikanlage und die Wärmegewinnung erfolgt über ein Blockheizkraftwerk.

Sowohl auf den Strom welchen wir extern zukaufen als auch auf den Strom, welchen wir selbst aus erneuerbaren Energien produzieren, zahlen wir EEG-Umlage. Großverbraucher, die größtenteils Graustrom einkaufen (Stahlwerke, Aluwerke usw.), können jedoch von der EEG-Umlage befreit werden.

Wie wäre es denn als ersten Schritt, wenn wir Unternehmen, die 100% Ökostrom einkaufen, vom EEG befreien? Das ist nämlich sinnhaftig - warum sollte man eine Umlage für die Förderung von Ökostrom zahlen, wenn man selbst genau diesen bereits aktiv einkauft und sogar selbst produziert? Dann würde die Nachfrage nach Ökostrom steigen, und man hätte genau diese Förderung erreicht.

Selbstverständlich sind mir EEG und AusglMechV bekannt, der Betrag den unser zugekaufter "Ökostrom" teurer als der günstigste verfügbare Tarif ist, ist jedoch signifikant höher als der Umlagebeitrag.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hilden,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. Februar 2020, in der Sie auf die EEG-Umlage eingehen. Gerne möchte ich Ihnen den Hintergrund für die derzeitige Regelung erläutern.

Nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz soll die Umlage dem Zweck dienen, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. Sie ist das wichtigste Förderinstrument zum Ausbau der erneuerbaren Energien.

Daher erhalten Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, eine dafür eine festgelegte Vergütung. So wird das Investieren in erneuerbare Energien attraktiver und deren Anteil am Strommix kann schneller wachsen.

Der Strom wird über das EEG-Umlagesystem von den Stromverbraucherinnen und -verbrauchern gemeinsam bezahlt und kann somit nicht einzelnen Stromkunden „zugeordnet“ werden. Auch wer Ökostrom bezieht, zahlt deshalb mit jeder Kilowattstunde die EEG-Umlage.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Heider